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FMA untersagt per Rundschreiben die Begebung von Credit Default Swaps (CDS) durch Versicherungsunternehmen

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) stellt per „Rundschreiben an die Versicherungsunternehmen betreffend Credit Default Swaps (CDS)“ klar, dass die Begebung bzw. der Verkauf von CDS durch Versicherungsunternehmen unzulässig ist, da CDS als Finanzprodukte keine versicherungseigentümlichen Geschäfte darstellen. Durch das Verbot sogenannter versicherungsfremder Geschäfte soll verhindert werden, dass Versicherungsunternehmen abseits ihres Versicherungsgeschäftes und der dafür vorgesehenen Schutzvorschriften Risiken eingehen, die ihr Geschäftsergebnis und dadurch auch die Interessen der Versicherten beeinträchtigen oder gefährden könnten.

Den Volltext des Rundschreibens finden Sie als Download auf der FMA-Website unter  https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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