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FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG“

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat im internationalen Gleichklang per Verordnung, die mit 18. September 2009 in Kraft trat, das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „VIENNA INSURANCE GROUP Wiener Städtische Versicherung AG“ bis einschließlich 28. Februar 2010 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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