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FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group“

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per Verordnung, die mit 23. Juni 2009 in Kraft trat, das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group“ bis einschließlich 30. September 2009 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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