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FMA veröffentlicht Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) „zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen“ veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, die Beschwerdebearbeitung von Versicherungsunternehmen im Interesse der Kunden zu verbessern. So muss zum Beispiel die Geschäftsleitung eines Unternehmens Maßnahmen zum Beschwerdemanagement beschließen und deren Einhaltung überwachen. Weiters sind Kunden über das Verfahren der Beschwerdebearbeitung zu informieren. Versicherungsunternehmen haben ohne unnötige Verzögerung auf Beschwerden zu antworten. Wird einer Beschwerde nicht nachgekommen müssen dem Kunden die Gründe dafür eingehend erläutert sowie weitere mögliche Schritte dargelegt werden.

Versicherungsunternehmen sind dazu angehalten, Beschwerden nun entsprechend dieser Leitlinien zu bearbeiten.

Sie finden die EIOPA-Leitlinien auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/eu/eiopa-leitlinien/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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