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FMA veröffentlicht marktübliche Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute die neue Erhebung der  marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken auf ihrer Website veröffentlicht. Im Vergleich zur ersten Erhebung im Jahr 2010 zeigen sich dabei kaum Veränderungen, einzig bei den Bandbreiten der Beratungshonorare (0,5 bis 1,5% des veranlagten Vermögens per anno) und der erfolgsabhängigen Vergütungen (10 bis 25% des Erfolgs per anno) kam es zu einer leichten Erweiterung.

Veröffentlicht werden die von Wertpapierunternehmen üblicherweise verrechneten Entgelte, wie Beratungshonorare, Managementgebühren, erfolgsabhängige Vergütungen, produktunabhängige Vermittlungsgebühren und sonstige direkt dem Kunden verrechnete Entgelte. Weiters die von Emittenten von Wertpapieren üblicherweise in Rechnung gestellten Ausgabeaufschläge bei Produkten mit hohem, mittlerem und niedrigem Risiko, Bonusleistungen, sonstige verrechnete Entgelte und Innenspesen. Außerdem werden marktübliche Gebühren der Depotbanken, wie etwa Depotgebühren, Spesen und Transaktionsgebühren, dargestellt.

Die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten dieser Entgelte sollen Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen als Orientierungshilfe dienen. Anbieter müssen ihre Kunden auf die Veröffentlichung der FMA hinweisen, können jedoch auch davon abweichende Entgelte verrechnen.

Diese Daten sind laut Gesetz von der Interessenvertretung der Finanzdienstleister, dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), zu erheben. Die FMA hat die marktüblichen Entgelte gemäß § 75 Abs. 8 WAG 2007 auf ihrer Website in Form von Bandbreiten zu veröffentlichen. Z

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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