Sie befinden sich hier: 

FMA veröffentlicht „Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz und Emittenten-Compliance-Verordnung“

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Da im Zuge von Vor-Ort-Prüfungen bei Emittenten zum Teil gravierende Mängel in der Compliance-Organisation festgestellt wurden, hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA ein „Rundschreiben zu den Compliance-Regelungen gemäß Börsegesetz 1989 und ECV 2007“ veröffentlicht. Dieses Rundschreiben erläutert praxisbezogen wie bei einem Emittenten die Compliance-Organisation gesetzeskonform und zielgerichtet umzusetzen ist.

Zusätzlich wird mit einer Novelle der „Emittenten-Compliance-Verordnung 2007“ (ECV 2007) der Begriff der „compliance-relevanten Information“ neu eingeführt. Dieser umfasst neben Insider-Informationen auch sonstige „vertrauliche kurssensible Informationen“, selbst wenn noch nicht alle Eigenschaften der Insiderinformation erfüllt sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht öffentliche unternehmensinterne Vorgänge mit potentieller Kursrelevanz in einer Frühphase in die Compliance-Organisation des Emittenten einbezogen werden.

Das Rundschreiben erläutert anschaulich und praxisbezogen, wie eine unternehmensinterne Compliance-Richtlinie zu gestalten ist, wie die Compliance-Organisation aufzubauen ist, und welche Rechte und Pflichten sowie welche Stellung im Unternehmen dem in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtend einzurichtenden Compliance Officer zukommen. Es wird detailliert erläutert, wann und wie Vertraulichkeitsbereiche einzurichten sind, und wie bei der Weitergabe compliance-relevanter Informationen vorzugehen ist. Ausführlich wird auch dargestellt, wie eine Vertraulichkeitserklärung zu verfassen ist, damit diese ordnungsgemäß und gesetzeskonform ist. Darüber hinaus wird erklärt, in welchen Fällen Sperrfristen und Handelsverbote zu verhängen sind, und unter welchen Bedingungen Ausnahmen davon genehmigt werden können. Schließlich wird noch dargestellt, welche Compliance-Schulungen bei Emittenten durchzuführen sind.

Den Volltext des Rundschreibens finden Sie als Download auf der FMA-Website unter https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

Vorheriger News-Eintrag: «