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FMA Vor-Ort-Prüfstrategie 2019: 261 Maßnahmen geplant, Schwerpunkte auf nachhaltige Geschäftsmodelle, Informationspflichten, IT-Risiko und Geldwäscheprävention

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Die Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle im Wirtschaftsaufschwung, die gleichzeitige Vorbereitung auf eine absehbare Zinswende im Euroraum und eine Abflachung der Konjunktur, Informationspflichten gegenüber Kreditnehmern und Anlegern, sowie IT-Sicherheit und grenzüberschreitende Geldwäscheprävention werden im neuen Jahr die Schwerpunkte der Vor-Ort-Prüftätigkeit der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bilden. Insgesamt plant die FMA, in ihren 869 beaufsichtigten Unternehmen 261-mal vor Ort präsent zu sein. In dieser Zahl nicht berücksichtigt sind Prüfungen, die bei Bedarf anlassbezogen durchgeführt werden können. Der Vor-Ort-Prüfstrategie der FMA liegen ihre Aufsichtsschwerpunkte 2019 zu Grunde, die sie erst vor wenigen Wochen veröffentlicht hat.

Nachhaltige Geschäftsmodelle und Governance

Die vergangenen Jahre waren geprägt vom Wirtschaftsaufschwung und einem deutlichen Anstieg der Immobilienpreise. Um in diesem Umfeld weiter eine nachhaltige Finanzierung sicher zu stellen, werden schwerpunktmäßig die Vergabestandards bei Wohnimmobilienkrediten überprüft. Bei der Kreditvergabe rückt dabei im Jahr 2019 neben der Angebotsseite auch die Nachfrageseite – also die Kreditnehmer – in den Mittelpunkt. Die FMA wird überprüfen, ob potenzielle und bestehende Kunden von ihren Banken ausreichend und nicht irreführend über die Konditionen und Risiken einer Kreditfinanzierung informiert werden. Neben den Wohnimmobilienkrediten stehen hier vor allem auch Konsumkredite im Fokus.

Die Grundlage nachhaltiger Geschäftsmodelle ist eine gute Governance in den Unternehmen – also Prozesse und Verfahren, die in guten Zeiten das Eingehen exzessiver Risiken verhindern, um absehbare Phasen des Abschwungs besser verkraften zu können. Ein Prüfschwerpunkt wird im Jahr 2019 daher auf dem Risikomanagement von Banken, Versicherungen und Asset Managern liegen.

Kollektiver Verbraucherschutz

Kundeninformation, ob bei Kreditfinanzierungen, oder im Bereich der Veranlagungsprodukte, ist ein wesentliches Element des kollektiven Verbraucherschutzes. Das vergangene Jahr stand für die FMA noch im Zeichen der Umsetzung des umfangreichen Informationspflichten-Pakets, bestehend aus der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II, der Versicherungsvermittlungs-Richtlinie IDD und der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlage- und Versicherungsanlageprodukte für Kleinanleger, PRIIP. Im Jahr 2019 wird die FMA nun verstärkt die konkrete Einhaltung dieser Informationspflichten durch die Unternehmen prüfen.

Digitalisierung

Mit IT- Sicherheit ist ein weiterer mehrjähriger Aufsichtsschwerpunkt Teil der Prüfstrategie für das Jahr 2019. Die FMA hat im Laufe des Jahres 2018 mit insgesamt fünf Leitfäden für IT-Sicherheit einheitliche Aufsichtsstandards für den gesamten österreichischen Finanzmarkt ausgerollt. Im Jahr 2019 wird die FMA ihren Fokus von der Theorie zur Praxis verlegen und vor Ort prüfen, ob die Standards aus den Leitfäden in den Unternehmen auch umgesetzt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt wird auf digitalen Geschäftsmodellen liegen. So wird die FMA etwa Robo-Advice-Systeme dahingehend prüfen, ob mit ihnen die für den Wertpapiervertrieb geltenden Wohlverhaltensbestimmungen in gleichem Maße eingehalten werden, wie in der persönlichen Anlageberatung. Diesem Prüfschwerpunkt liegt das Prinzip der Technologieneutralität zugrunde – gleiche Geschäftsmodelle müssen gleiche Anforderungen erfüllen, unabhängig von der verwendeten Technologie.

Umfassende Risikobetrachtung – Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Weiterhin prioritär werden auch im Jahr 2019 die Prüfungen im Bereich der Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleiben. Die FMA wird ihre europaweite Vorreiter-Rolle bei der Beaufsichtigung international tätiger Unternehmen weiter ausbauen und im Jahr 2019 einen Prüfschwerpunkt auf die gesamtheitliche Betrachtung von Institutsgruppen legen.

Die FMA Aufsichts- und Prüfschwerpunkte 2019 finden Sie unter:

https://www.fma.gv.at/fma-veroeffentlicht-die-aufsichts-und-pruefschwerpunkte-2019-und-praesentiert-die-publikation-fakten-trends-und-strategien-2019/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Mag. Stefan Maier

+43/(0)1/24959-6001

+43/(0)676/882 49 426

 

 

 

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