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Immobilienfonds

Immobilienfonds investieren die Gelder der Anleger:innen überwiegend in Grundstücke, Baurechte und Immobilien wie zum Beispiel Bürogebäude, Hotels, Einkaufszentren oder auch Zinshäuser und Mietwohnungen. Die erwirtschaftete Rendite stammt also in erster Linie aus Mieterträgen und dem Wertzuwachs beim Weiterverkauf.

Immobilienfonds bieten Kleinanleger:innen die Möglichkeit, in Immobilien zu investieren, ohne eigenständig eine Immobilie (gänzlich) erwerben zu müssen. Die Veranlagung in Immobilienfonds ist nicht risikolos: Veränderungen bei Standortqualität, Mieteinnahmen aber auch beim Zinsumfeld beeinflussen den Verkehrswert der Immobilien des Fonds. Selbst ein Totalausfall ist nicht völlig auszuschließen.

Rechtlich ist der Fonds ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) für Immobilien verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt wird. Das Fondsvermögen steht im Eigentum der KAG, die dieses treuhändig für die Anteilinhaber hält und verwaltet. Grundlage hierfür sind u.a. das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) und das Alternative Investmentfonds Manager Gesetz (AIFMG).

Derzeit besteht bei Immobilienfonds die Möglichkeit, Anteilscheine täglich zurückzugeben. Da Immobilien nicht sofort veräußerbar sind, muss die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien jederzeit liquide Mittel von mindestens 10% halten, um diese Rückgaben auszahlen zu können. Um Liquiditätsrisiken im Interesse der Anleger:innen zu beschränken, treten spätestens ab dem 1. Jänner 2027 neue Regeln in Kraft, die insbesondere eine zwölfmonatige Mindesthaltedauer und eine zwölfmonatige Kündigungsfrist vorsehen.