Sie befinden sich hier: 

Informationsdokument nach dem AltFG

Öffentliche Angebote von Wertpapieren oder Veranlagungen mit einem Gesamtgegenwert zwischen 250.000 Euro und 2 Mio. Euro binnen zwölf Monaten können gem. AltFG prospektfrei begeben werden. Sie müssen außerhalb des Anwendungsbereich der ECSP-VO lediglich den Informationsverpflichtungen der Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung (AltF-InfoV) nachkommen.