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Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien

Eine Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien (ImmoKAG) ist ein Kreditinstitut, das zur Verwaltung von Immobilienfonds gemäß § 1 Abs. 1 Z 13a BWG berechtigt ist. Kapitalanlagegesellschaften für Immobilien unterliegen den Bestimmungen des Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) sowie jenen des Alternativen Investmentfonds Manager Gesetzes (AIFMG), da Immobilienfonds als Alternative Investmentfonds (AIF) gelten.