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Einheitliches Registrierungsformular

Für Emittenten, die die Kapitalmärkte intensiv in Anspruch nehmen, wurde darüber das Format des Einheitlichen Registrierungsformulars geschaffen, dass es diesen ermöglicht, den Status eines Daueremittenten zu erlangen, womit die Fristen für die Prospektbilligung auf die Hälfte verkürzt werden.

Es stellt einen speziellen Typus der Emittentenbeschreibung für alle Wertpapierarten dar und ist für Emittenten bestimmt, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt oder multilateralen Handelssystem zugelassen sind.

Das einheitliche Registrierungsformular kann nach Billigung als Einzeldokument per Verweis in einen einteiligen oder mehrteiligen Prospekt einbezogen werden oder als Bestandteil eines mehrteiligen Prospektes mit diesem gemeinsam gebilligt werden.

Dieses ist gegebenenfalls durch „Amendmends“ zu aktualisieren. Wurde das einheitliche Registrierungsformular bereits als Bestandteil eines mehrteiligen Prospektes gebilligt, ist ein Nachtrag zum einheitlichen Registrierungsformular aufzunehmen, der alle Prospekte angeben muss, deren Bestandteil das einheitliche Registrierungsformular ist.

Emittenten, die den Status eines „Daueremittenten“ gemäß Art. 9 Abs 3 VO (EU) 2017/1129 können das einheitliche Registrierungsformular zusätzlich zur Hinterlegung ohne vorherige Billigung einreichen.