Nichtfinanzielle Gegenpartei
Als nichtfinanzielle Gegenpartei gemäß EMIR gilt ein in der Union niedergelassenes Unternehmen, das nicht unter die Definition der finanziellen Gegenpartei fällt, dh. beispielsweise Unternehmen der Realwirtschaft.
Als nichtfinanzielle Gegenpartei gemäß EMIR gilt ein in der Union niedergelassenes Unternehmen, das nicht unter die Definition der finanziellen Gegenpartei fällt, dh. beispielsweise Unternehmen der Realwirtschaft.