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Notifikation eines Prospekts (EU-Pass)

Ein durch die FMA gebilligter Wertpapierprospekt erlaubt es, auch in anderen Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein öffentliches Angebot von Wertpapieren zu unterbreiten bzw. eine Zulassung zu einem geregelten Markt zu beantragen. Auf Antrag setzt die FMA die im jeweiligen Mitgliedsstaat zuständige Behörde davon in Kenntnis (Notifizierung). Auch Wertpapierprospekte, welche in einem anderen Mitgliedstaat von einer Schwesterbehörde der FMA gebilligt wurden, können mittels EU-PASS nach Österreich notifiziert werden. Somit ist es auch Emittenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten möglich in Österreich öffentlich anzubieten.

Eine solche Notifizierung ist bei vereinfachten Prospekten gemäß Anlage D zum KMG 2019 nicht möglich.