Sie befinden sich hier: 

Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA prüft Vertriebseinschränkungen für „Binary Options“, CFDs und andere spekulative Finanzinstrumente

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat bekanntgegeben, dass sie in Anwendung der „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MiFIR) Vertriebseinschränkungen für finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs, „Contracts For Differences“), einschließlich „Rolling Spot Forex“, und Binäre Optionen („binary options“) prüft. ESMA warnt bereits seit Jahren vor dem hochspekulativen Charakter dieser Finanzinstrumente, deren Eignung für Kleinanleger sie insbesondere in Frage stellt. Die nun mit 3. Jänner 2018 in Kraft tretende MiFIR gibt ESMA in Artikel 40 die Befugnis, zum Schutz der Anleger EU-weit zeitlich befristete Vertriebsbeschränkungen und –verbote für besonders riskante und gefährliche Anlageprodukte zu verhängen.

ESMA prüft, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs, einschließlich Rolling Spot Forex, an Kleinanleger einzuschränken sowie für Binäre Optionen ganz zu verbieten. Als Vertriebseinschränkungen für CFDs überlegt ESMA:

  • Beschränkungen des Hebels („Leverage“) bei der Eröffnung einer Position einzuführen, und zwar zwischen 30:1 und 5:1, je nach der Volatilität des zugrunde liegenden Wertpapiers/Vermögenswertes;
  • eine automatische Schließung der Position, wenn die Marge bis zu einem vordefinierten Prozentsatz fällt („Margin Close-out Rule“);
  • den Ausschluss von Nachschussverpflichtungen, um Verluste für Anleger fix zu begrenzen („Negative Balance Protection“)
  • Beschränkungen im Anreizsystem für den Vertrieb  von CFDs an Kleinanleger;
  • eine verpflichtende standardisierte Risikowarnung.

Derartige Maßnahmen der Produktintervention zum Schutz der Anleger kann ESMA gemäß MiFIR nur zeitlich befristet verhängen, sie laufen spätestens nach drei Monaten automatisch aus, außer ESMA begründet und beschließt die Einschränkung neuerlich.

Finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs – Contracts For Differences): Ein hochspekulatives Finanzprodukt bei dem der Käufer auf die Preisänderung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, etwa eine Aktie, eine Ware, eine Währung oder einen Index spekuliert. Wenn der Preis fällt, ist der Kunde verpflichtet bei Fälligkeit eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminkurs und dem im Erfüllungszeitpunkt geltenden aktuellen Wert zu leisten. Durch die Hebelwirkung kann es zu Verlusten kommen, die das investierte Kapital bei weitem übersteigen.

„Rolling Spot Forex“: Ein CFD, der sich auf den Wechselkurs einer Währung bezieht, wobei aber kein fixer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart ist. Er kann unendlich erneuert werden bis eine der Vertragsparteien einseitig von sich aus die Schließung der Position festlegt. Es sind daher beide Vertragsparteien hochspekulativen Kursschwankungen ausgesetzt.

„Binäre Optionen“: Eine Wette auf eine Ja/Nein-Entscheidung. Tritt das zuvor definierte Ereignis ein, erhält der Käufer einen festgelegten Betrag, andernfalls verfällt die gekaufte Option wertlos. Als Basiswerte kommen Indizes, Aktien, Währungspaare oder auch Rohstoffe in Frage, wobei bezogen auf einen fixierten Zeitpunkt nur auf fallenden oder steigenden Kurs spekuliert wird. Die Online-Angebote von Binären Optionen sind häufig so ausgestaltet, dass für die Kunden zwangsläufig Verluste entstehen.

 

Die Mitteilung der ESMA finden Sie unter diesem Link:

https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma71-99-910_pi_statement_december_2017.pdf

 

Weitere Informationen zu CFDs, Binären Optionen und anderen hochspekulativen Finanzinstrumenten finden Sie auf der FMA-Website unter:

https://www.fma.gv.at/fma-themenfokusse/fma-fokus-binaere-optionen-und-cfd/

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006

+43/(0)676/882 49 516