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Inaugural-Sitzung der neuen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA

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Am 12. Jänner 2011 hat der „Rat der Aufseher“ („Board of Supervisors“) der neuen Europäischen Bankenaufsichtsbehörde („European Banking Authority“, EBA) in London seine Inaugural-Sitzung abgehalten. Die österreichischen Interessen nimmt in dieser neuen zentralen europäischen Aufsichtsinstitution die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA als stimmberechtigtes Mitglied wahr, die Oesterreichische Nationalbank nimmt an den Sitzungen ohne Stimmrecht teil. In den EBA-Gremien wird FMA-Vorstandsmitglied Mag. Helmut Ettl die österreichischen Interessen wahr nehmen. In der ersten Sitzung fand neben der Verabschiedung der Geschäftsordnung auch die Wahl der sechs Mitglieder des Verwaltungsrates („Management Board“) von EBA statt.

„Die FMA wird sich, unterstützt durch die Oesterreichische Nationalbank, aktiv und engagiert in den EBA-Gremien einbringen, um dort einerseits die österreichischen Interessen mit Nachdruck zu vertreten, andererseits intensiv an der Harmonisierung der Rechtsentwicklung und Rechtsdurchsetzung in Europa mitzuarbeiten“, so der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, programmatisch: „Die Schaffung einer europäischen Aufsichtskultur und die einheitliche sowie kohärente Anwendung von EU-Recht sind Voraussetzung für einen starken, sicheren und fairen Finanzplatz Europa.“

EBA ist in der seit 1. Jänner 2011 in Kraft befindlichen neuen europäischen Aufsichtsarchitektur die für Bankenaufsicht zuständige europäische Aufsichtsbehörde („European Supervisory Authority“, ESA). Für den Bereich Wertpapieraufsicht nimmt diese Funktion die „European Securities Markets Authority“ (ESMA) mit Sitz in Paris wahr, für Versicherungsunternehmen und betriebliche Altersvorsorge die „European Insurance and Occupational Pensions Authority“ (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt/Main. Die drei ESAs gingen aus den bisherigen „Level-3-Ausschüssen“ („Committee of European Banking Supervisors“, CEBS; „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors“, CEIOPS; „Committee of European Securities Regulators“, CESR) hervor, bauen auf deren Strukturen auf.

Jede ESA verfügt über einen unabhängigen, hauptamtlichen Vorsitzenden („Chair“), der die Behörde auch nach außen vertritt. Dieser wird vom Rat der Aufseher gewählt und ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die operativen und verwaltungstechnischen Entscheidungen werden jedoch vom „Rat der Aufseher“ („Board of Supervisors“), der sich aus je einem Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, getroffen. Österreich ist in diesen Gremien durch die FMA als stimmberechtigtem Mitglied vertreten. Neben diesem Rat der Aufseher gibt es in jeder Europäischen Aufsichtsbehörde einen aus sechs Mitgliedern bestehenden „Verwaltungsrat“ („Management Board“), dem bestimmte organisatorische Aufgaben übertragen sind. Als Leiter der Behörde fungiert der „Exekutivdirektor“, der die Arbeiten des Verwaltungsrates vorbereitet. Er ist vom „Rat der Aufseher“ zu bestellen.

Die drei Behörden werden die Aufgaben der bisherigen Level-3-Ausschüsse weiterführen, durch ihre Behördenfunktion werden aber – in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden – ihr Aufgabenspektrum, ihre Kompetenzen und die dementsprechend eingeräumten Kontrollrechte maßgeblich erweitert. So haben sie regelmäßige vergleichende Analysen („Peer Reviews“) durchzuführen, Marktentwicklungen zu überwachen und zu bewerten sowie Kriterien und Methoden zur Messung von systemischen Risiken zu entwickeln. Sie können bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden für alle verbindliche Entscheidungen treffen und in Wahrnehmung konkreter aufsichtlicher Befugnisse auch direkte Entscheidungen an Finanzinstitute erlassen.

Neben der Evaluierung und Weiterentwicklung der bisherigen CEBS-Guidelines zu verbindlichen technischen Standards („binding technical standards“) wird EBA gemeinsam mit dem „European Systemic Risc Board“ (ESRB) ein „Risikosteuerpult“ („Risk Dashboard“) – ein gemeinsames Bündel quantitativer und qualitativer Indikatoren zur Ermittlung und Messung des Systemrisikos – entwickeln. Zusätzlich hat EBA mindestens jährlich Risikobewertungen („Risk assessments“) zur Ermittlung von Trends, möglichen Risiken und Schwächen durchzuführen und diese Berichte auch an das Europäische Parlament, den Rat, die Kommission und den ESRB weiterzuleiten. Dazu sind auch verpflichtende europaweite Stress Tests erforderlich. Derzeit wird schon an der Vorbereitung des 2011 Stress Tests gearbeitet. Überdies übernimmt EBA den ersten Vorsitz (jährliche Rotation) des gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden („Joint Committee“). Vorsitzender dieses Komitees ist ebenfalls stellvertretender Vorsitzender des ESRB.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516