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Inaugural-Sitzung der neuen Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA

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Heute, 11. Jänner 2011, hat der „Rat der Aufseher“ („Board of Supervisors“) der neuen Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde („European Securities Markets Authority“, ESMA) in Paris seine Inaugural-Sitzung abgehalten. Die österreichischen Interessen nimmt in dieser neuen zentralen europäischen Aufsichtsinstitution die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA als stimmberechtigtes Mitglied war, wobei sie durch ihr Vorstandsmitglied Dr. Kurt Pribil in den Gremien vertreten wird. In der ersten Sitzung fand neben der Verabschiedung der Geschäftsordnung auch die Wahl der sechs Mitglieder des Verwaltungsrates („Management Board“) von ESMA statt, in den auch der FMA-Vertreter Dr. Pribil gewählt worden ist.

„Die FMA wird aktiv und engagiert in den ESMA-Gremien mitarbeiten, dort einerseits die österreichischen Interessen mit Nachdruck vertreten, andererseits intensiv an der Harmonisierung der Rechtsentwicklung und Rechtsdurchsetzung in Europa mitarbeiten“, kommentiert der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil: „Die Schaffung einer europäischen Aufsichtskultur und die einheitliche sowie kohärente Anwendung von EU-Recht sind Voraussetzung für einen starken, sicheren und fairen Finanzplatz Europa.“

ESMA ist in der seit 1. Jänner 2011 in Kraft befindlichen neuen europäischen Aufsichtsarchitektur die für Wertpapieraufsicht zuständige europäische Aufsichtsbehörde („European Supervisory Authority“, ESA). Für Banken nimmt diese Funktion die „European Banking Authority“ (EBA) mit Sitz in London wahr, für Versicherungsunternehmen und betriebliche Altersvorsorge die „European Insurance and Occupational Pensions Authority“ (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt/Main. Die drei ESAs gingen aus den bisherigen „Level-3Ausschüssen” (“Committee of European Banking Supervisors”, CEBS; “Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors”, CEIOPS; “Committee of European Securities Regulators”, CESR) hervor, bauen auf deren Strukturen auf.

Jede ESA verfügt über einen unabhängigen, hauptamtlichen Vorsitzenden („Chair“), der die Behörde auch nach außen vertritt. Dieser wird vom Rat der Aufseher gewählt und ist vom Europäischen Parlament zu bestätigen. Die operativen und verwaltungstechnischen Entscheidungen werden jedoch vom „Rat der Aufseher“ („Board of Supervisors“), der sich aus je einem Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, getroffen. Österreich ist in diesen Gremien durch die FMA als stimmberechtigtem Mitglied vertreten. Neben diesem Rat der Aufseher gibt es in jeder Europäischen Aufsichtsbehörde einen aus sechs Mitgliedern bestehenden „Verwaltungsrat“ („Management Board“), dem bestimmte organisatorische Aufgaben übertragen sind. Als Leiter der Behörde fungiert der „Exekutivdirektor“, der die Arbeiten des Verwaltungsrates vorbereitet. Er ist vom „Rat der Aufseher“ zu bestellen.

Die drei Behörden werden die Aufgaben der bisherigen Level-3-Ausschüsse weiterführen, durch ihre Behördenfunktion werden aber – in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden – ihr Aufgabenspektrum, ihre Kompetenzen und die dementsprechend eingeräumten Kontrollrechte maßgeblich erweitert. So haben sie regelmäßige vergleichende Analysen („Peer Reviews“) durchzuführen, Marktentwicklungen zu überwachen und zu bewerten sowie Kriterien und Methoden zur Messung von systemischen Risiken zu entwickeln. Sie können bei Meinungsverschiedenheiten und Konflikten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden für alle verbindliche Entscheidungen treffen und in Wahrnehmung konkreter aufsichtlicher Befugnisse auch direkte Entscheidungen an Finanzinstitute erlassen.

ESMA soll überdies eine Führungsrolle bei der Förderung von Transparenz, Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte bzw. -dienstleistungen für Verbraucher im Binnenmarkt einnehmen und so den Anlegerschutz intensivieren. Weiters wurde ESMA als erste zentralisierte Aufsichtsaufgabe überhaupt die Aufsicht über Ratingagenturen, deren Registrierungs- und Zulassungsverfahren, übertragen. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt im Gründungsjahr wird die Umsetzung der 2010 beschlossenen Richtlinie betreffend der Regulierung der Verwalter von Alternativen Investmentfonds (AIFM) sein. Diese sieht für die alternativen Investmentfonds ein EU-Passportsystem vor und soll zur Stärkung deren Transparenz beitragen. ESMA wird auch in die neuen Infrastrukturbestimmungen für den europäischen Markt (EMIR) sowie die zukünftige Securities Law Richtlinie eingebunden sein. Ziel von EMIR ist die Harmonisierung der zentralen Clearinghäuser in Europa und eine weitreichendere Regulierung von OTC Derivaten.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516