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KID, IPID und LIPID: 2018 bringt einheitliche, standardisierte und vergleichbare Informationsblätter für viele Anlageprodukte für Endverbraucher

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Das Jahr 2018 bringt wesentliche Fortschritte bei den gesetzlichen Informationspflichten für Verbraucher. So haben Anbieter von Versicherungsprodukten und Versicherungsanlageprodukten sowie von sogenannten „verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger“ standardisierte, leicht verständliche und vergleichbare Informationsblätter für jedes Produkt zur Verfügung zu stellen: Das „Basisinformationsblatt“ gemäß der PRIIPs-Verordnung[1] (Key Information Document – KID) und gemäß der IDD-Richtlinie[2] das „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ (Insurance Product Information Document – IPID) sowie das „Informationsblatt für Risikolebensversicherungsprodukte“ (Life Insurance Product Information Document – LIPID). „Durch den europaweiten Vertrieb von Versicherungs- und Anlageprodukten wird die Produktpalette für Endverbraucher am Finanzmarkt immer vielfältiger und differenzierter, gleichzeitig verschwimmen die klassischen Produkt- und Branchengrenzen immer mehr. Ein Vergleich der verschiedenen Produkte ist nur schwer möglich“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Diese neuen, europaweit und branchenübergreifend standardisierten Informationsblätter sind auf die Bedürfnisse von Verbrauchern in Sprache, Darstellung und Umfang zugeschnitten und sollen es ihnen ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen.“

 

KID – Basisinformationsblättern gemäß PRIIPs-Verordnung

KID sind Konsumenten ab 1.1.2018 zur Verfügung zu stellen. Die PRIIPs-Verordnung legt einen gemeinsamen Standard für Format und Inhalt von Informationen für Produkte fest, die einem Anlagerisiko unterliegen und auf Endverbraucher und Kleinanleger abzielen; und zwar gleichgültig, ob es sich dabei um ein Wertpapier, einen Fonds oder ein Versicherungsanlageprodukt handelt.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um:

  • strukturierte Finanzprodukte, etwa Optionsscheine, die in Wertpapiere oder Bankprodukte verpackt sind,
  • Finanzprodukte, deren Wert sich von Referenzwerten wie Aktien oder Wechselkursen ableitet (Derivate),
  • geschlossene und offene Investmentfonds,
  • Versicherungsprodukte mit Anlagecharakter (darunter fallen Versicherungsprodukte, die einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bieten, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist, wie zum Beispiel klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen oder Hybrid-Produkte), sowie
  • Instrumente, die von Zweckgesellschaften ausgegeben werden.

Damit soll eine branchen- und produktübergreifende Vergleichbarkeit ermöglicht werden. Der Anwendungsbereich ist auch bewusst weit gefasst, um der Heterogenität der Finanzprodukte in den Mitgliedstaaten der EU gerecht zu werden. Dies verhindert überdies, dass Anbieter die Verordnung umgehen, indem sie etwa eine bestimmte Rechtsform, Bezeichnung oder Zweckbestimmung für das Finanzprodukt wählen.

Wesentliche Informationen für den Kunden, wie etwa über die Risiken oder Kosten werden in Form von aggregierten Indikatoren dargestellt. Der Gesamtrisikoindikator gibt Auskunft über die Risiken, die der Kunde eingeht. Die Angabe erfolgt durch eine siebenteilige Skala, wobei 1 für niedriges Risiko und 7 für das höchste Risiko steht. Die Zusammensetzung der Kosten ist im KID in einer Tabelle auszuweisen. Sowohl die Gesamtkosten als auch deren Auswirkung auf die Rendite (Reduction in Yield – RIY) sind im Basisinformationsblatt anzugeben.

 

IPID – Informationsblatt gemäß IDD zu Versicherungsprodukten

IPID (für Nichtlebensversicherungsprodukte) sind den Konsumenten ab dem 23.2.2018 zur Verfügung zu stellen; falls es nicht doch noch zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verschiebung auf den 1.10.2018 kommen sollte. Für das „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ sind grundsätzlich zwei A4-Seiten vorgesehen. Es soll unter anderem eine Zusammenfassung der versicherten Hauptrisiken und der ausgeschlossenen Risiken, die Versicherungssumme und den geografischen Geltungsbereich enthalten und damit eine leichtere Vergleichbarkeit ermöglichen. Um eine leichte Lesbarkeit zu gewährleisten wird sogar eine Schriftgröße von mindestens 1,2 mm vorgegeben.

 

LIPID – Informationsblatt zu Risikolebensversicherungsprodukten

Um auch Produkte, bei denen nicht die Veranlagung, sondern die Absicherung eines Risikos im Vordergrund steht (z.B. Ablebensversicherung), leichter miteinander vergleichen zu können, soll es in Zukunft auch für Risikolebensversicherungsprodukte ein standardisiertes Informationsblatt geben. Nach dem Entwurf des Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2017, mit dem die IDD in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist für die Risikolebensversicherung ein LIPID (Life

Insurance Product Information Document) vorgesehen. Die FMA soll dazu eine Verordnungsermächtigung erhalten, um ein standardisiertes Format für die Präsentation des Informationsblatts vorzugeben.

 

Rückfragehinweis:

Mag. Tiemon Kiesenhofer, MBA

+43/(0)1/24959-6010

+43/(0)676/882 49 610

 

[1] Verordnung (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte
[2] Richtlinie (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (IDD)