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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die Einigung der beiden Regierungsparteien auf einen Gesetzesvorschlag zu einer „Enforcementstelle Rechnungslegung“

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die Einigung der beiden Regierungsparteien auf einen Gesetzesvorschlag zur Einrichtung einer „Enforcementstelle Rechnungslegung“. Laut dem Gesetzesentwurf soll der FMA die Funktion der Prüfbehörde übertragen werden. Dementsprechend hat sie zu überwachen, dass Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie sonstige vorgeschriebene Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen den Rechnungslegungsstandards entsprechen. Bei dieser behördlichen Aufgabe soll sie sich dem Gesetzesentwurf entsprechend einer als Verein organisierten  „Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung“ bedienen. Die FMA hat die Prüfschwerpunkte und Prüfpläne vorzugeben, in Streitfällen zu entscheiden und selbst zu prüfen sowie die behördlichen Verfahren durchzuführen. Die Einrichtung einer „Enforcementstelle Rechnungslegung“ in Österreich ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Transparenz am heimischen Kapitalmarkt.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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