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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute ein „Rundschreiben zum Eigenkapital- und Eigenmittelerfordernis für Wertpapierfirmen“ veröffentlicht

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute ein „Rundschreiben zum Eigenkapital- und Eigenmittelerfordernis für Wertpapierfirmen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007)“ veröffentlicht. In diesem Rundschreiben stellt die FMA folgende Punkte zur Auslegung des WAG 2007 klar:

  • Wertpapierfirmen haben jederzeit ausreichendes Eigenkapital zu halten.
  • Das Eigenkapital hat zumindest 25 Prozent der fixen Gemeinkosten des letzten festgestellten Jahresabschlusses zu betragen, auf jeden Fall aber zumindest das bei Konzessionserteilung geforderte Anfangskapital.
  • Zusätzlich haben Wertpapierfirmen zur Absicherung ihres Kreditrisikos Eigenmittel im Ausmaß von zumindest 8 Prozent der gemäß § 22a Bankwesengesetz (BWG) zu ermittelnden Bemessungsgrundlage zu halten.
  • Weiters haben Wertpapierfirmen zur Absicherung ihres operationellen Risikos zusätzlich Eigenmittel entsprechend der Bestimmungen § 9 Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 WAG 2007 zu halten.

Dies ist für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 31. März 2009 enden, zu berücksichtigen. Dementsprechend ist das Eigenkapital nach diesen Anforderungen auch laufend zu halten und der Behörde gegebenenfalls nachzuweisen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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