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CESR, das Komitee der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden, veröffentlicht umfangreiche Informationen und Empfehlungen für direkte und indirekte Opfer des mutmaßlichen Anlagebetrugsfalls „Bernard Madoff“

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Das „Committee of European Securities Regulators“ (CESR) – der Zusammenschluss der Wertpapieraufsichtsbehörden in der Europäischen Union – koordiniert die Aktivitäten seiner Mitglieder zur Aufklärung des mutmaßlichen Anlagebetrugsfalls „Bernard Madoff“ und steht dazu im laufenden Dialog mit der zuständigen US-Schwesterbehörde SEC (Securities and Exchange Commission). Im Zuge dieser Tätigkeit weist CESR in einer aktuellen Veröffentlichung mögliche direkte wie indirekte Madoff-Opfer auf erforderliche wesentliche Maßnahmen, die sie zur Wahrung ihrer Interessen treffen sollten, hin:

  • Anleger, die direkt Kunden der „Bernard L. Madoff Investment Securities LLC“ mit Sitz in den USA waren: Sie sollten ihre Forderungen bis spätestens 4. März 2009 rechtskräftig bei dem von den US-Behörden eingesetzten Treuhänder angemeldet haben. Nähere Informationen dazu sind auf dessen Website www.madofftrustee.com sowie in der CESR-Veröffentlichung zu finden. Nach Ablauf dieser Frist können noch Ansprüche bis 2. Juli 2009 geltend gemacht werden, wobei für diese jedoch der Umfang des Anlegerschutzes eingeschränkt werden kann. Forderungsanmeldungen nach dem 2. Juli 2009 sind vom Treuhänder grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen.
  • Finanzdienstleister und Anleger, die indirekt vom mutmaßlichen Betrugsfall Madoff betroffen sind:
    • Finanzdienstleistern, denen selbst oder deren Kundenvermögen Schaden entstanden ist oder droht, rät CESR nachdrücklich, ihre Kunden pro-aktiv über alle wesentlichen Entwicklungen sowie alle vom Unternehmen gesetzten Maßnahmen zu informieren und auch die geplanten nächsten Schritte darzustellen.
    • Kunden von Finanzdienstleistern und Privatanlegern, die noch nicht informiert wurden, empfiehlt CESR folgende Vorgangsweise:
  • Fordern Sie direkt das Unternehmen, über das Sie Geld veranlagt haben, zur Stellungnahme auf, ob Ihnen durch den mutmaßlichen Betrugsfall Madoff Verlust entstanden sind oder entstehen könnten. Sollte dies der Fall sein, verlangen Sie Aufklärung darüber, welche Schritte unternommen wurden und unternommen werden, um Ihre Vermögenswerte zu sichern.
  • Sind Sie mit den erhaltenen Antworten nicht zufrieden, legen Sie eine formelle Beschwerde bei diesem Unternehmen ein.
  • Sind Sie damit nicht erfolgreich oder haben Sie generelle Zweifel so wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle ihrer nationalen Aufsichtsbehörden. Für Fälle mit Bezug zu Österreich ist dies die FMA (+43/(0)1/24959-5108 bzw. DW 5124, FMA Verbraucherinformation, fma(at)fma.gv.at).

CESR betont ausdrücklich, keine rechtliche Möglichkeit zu haben, Anlegern bei der Durchsetzung von Ansprüchen direkt behilflich zu sein. Das gleiche gilt für die nationalen Aufsichtsbehörden. Diese Informationen und Empfehlungen sind daher rechtlich nicht bindend und erfolgen ohne Gewähr.

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