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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute per Bescheid der Geschäftsführung der konzessionierten Wertpapierfirma „RRS Capital Strategies Services GmbH“ den Wirtschaftsprüfer Mag. Ernst Malleg als Regierungskommissär beigestellt.

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute, 13. Jänner 2009, per Bescheid mit sofortiger Wirkung der Geschäftsführung der konzessionierten Wertpapierfirma „RRS Capital Strategies Services GmbH“, mit Sitz in 1010 Wien,  Rotenturmstrasse 16-18, den Wirtschaftsprüfer Mag. Ernst Malleg als Regierungskommissär beigestellt.

Gemäß § 92 Abs 1 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) kann die FMA „zur Abwendung einer Gefahr für die finanziellen Belange der Kunden“ einer Wertpapierfirma „befristete Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.“  Insbesondere kann die FMA gemäß § 92 Abs 1 Z 2

  • „eine fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört.“
  • Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 92 Abs 1 Z 2 a) „diesem Rechtsträger alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die obige Gefahr zu vergrößern“.

Die Beistellung eines Regierungskommissärs bis zur Setzung allfälliger weiterer, rechtlicher Schritte durch die FMA erfolgte zum Schutz der finanziellen Belange der Kunden und dient der Klärung offener Fragen betreffend das beaufsichtigte Unternehmen.

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