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FMA verlängert befristetes Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group“.

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Im Einklang mit anderen europäischen Behörden macht Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA von Ihrem Recht Gebrauch Short Selling in einzelnen Finanztiteln zu verbieten. Das bis 31. Jänner 2009 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen International Bank-Holding AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group“ wird daher per Verordnung bis einschließlich 30. April 2009 verlängert. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.