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FMA ermöglicht rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Kundenidentifikation

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA schafft durch eine Novelle der Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) künftig die Möglichkeit, rein biometrische Verfahren zur geldwäscherechtlichen Fernidentifikation von Neukunden von Finanzdienstleistern anzuwenden. Bei diesen Verfahren erfolgt die Identifizierung eines Kunden grundsätzlich allein algorithmisch, ohne dass ein Mitarbeiter des Finanzdienstleisters im persönlichen Kontakt eingebunden ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde der biometrischen Identifikation zustimmt, das Verfahren dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine gleichwertige Sicherheit wie bei der Identifikation durch Mitarbeiter garantiert sowie mittels Video überprüft wird, dass die Person tatsächlich physisch am Endgerät an der Identifikation teilnimmt. Überdies muss der Lichtbildausweis ab 1. Jänner 2023 auch durch Auslesen des elektronischen Sicherheitschips (NFC-Chip) überprüft werden. Bis dahin sind auch videogestützte Ausweisprüfungen zulässig.


„Im Zuge des digitalen Wandels gewinnt der Einsatz biometrischer Identifikationsverfahren wie etwa Fingerprint, Iris- und Gesichtserkennung immer mehr an Bedeutung. Diese digitalen Lösungen zur Kundeidentifikation verwenden auf künstlicher Intelligenz basierende elektronische Videosysteme, die heute bereits eine derartige Systemsicherheit aufweisen, dass sie einer persönlichen physischen Identifikation gleichzustellen sind,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Da die FMA grundsätzlich einen technologieneutralen Regulierungs- und Aufsichtsansatz verfolgt, war es uns daher ein großes Anliegen, nach der bereits erfolgten Ermöglichung der Video-Fernidentifikation, so rasch wie möglich auch biometrische Verfahren zur Identifizierung von Neukunden zuzulassen. Wir stehen Innovationen offen gegenüber und fördern diese, wo dies ohne Einbußen der regulatorischen und aufsichtlichen Sicherheit möglich ist.“

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43 / (0)1 / 24959-6006
+43/ (0) 676 / 88 249 516

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