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Solvency-II-Richtlinie der EU stellt die Aufsicht über Versicherungsunternehmen auf ein völlig neues Fundament

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„Mit der Solvency-II-Richtlinie wird die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in Europa auf ein völlig neues Fundament gestellt“, begrüßt der FMA-Vorstand, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, dass die EU-Richtlinie „betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit – Solvency II“ (RL 2009/138 / EG) durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission nun Rechtskraft erlangt hat.

Dieses neue europäische Aufsichtssystem, soll den Aufsichtsbehörden geeignete qualitative und quantitative Werkzeuge zur Verfügung stellen, um angesichts globalisierter Finanzmärkte die Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens, die sogenannte „Solvabilität“, risikoorientiert beurteilen zu können. Gleichzeitig wurden mit dieser Rahmenrichtlinie 14 bestehende Richtlinien aus den Bereichen der Lebens- und Nichtlebensversicherung, der Rückversicherung, der Versicherungsgruppen und der Liquidation in einem Dokument zusammengefasst, ohne deren Inhalt zu ändern und somit deren Text neu verhandeln zu müssen.

Ziel der EU-Solvabilitätsvorschriften ist es sicherzustellen, dass Versicherungsunternehmen finanziell solide sind und negativen Ereignissen standhalten können, um die Versicherungsnehmer und die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu schützen.

Versicherer und Rückversicherer müssen bestimmte Solvabilitätsanforderungen erfüllen, damit gewährleistet ist, dass sie ihre Zusagen gegenüber den Versicherungsnehmern einhalten können. Bis dahin waren die Solvabilitätsvorschriften wenig risikoorientiert, räumten der Gruppenaufsicht keinen ausreichenden Platz ein und wurden von nationalen und internationalen Entwicklungen auf dem Markt sowie branchenübergreifenden Entwicklungen überholt. Die neuen Regelungen tragen diesen Entwicklungen in der Beaufsichtigung, der Versicherungsmathematik und dem Risikomanagement besser Rechnung und ermöglichen künftige Aktualisierungen.

Die Eckpfeiler der Solvency-II-Regelung bilden diese neuen Solvabilitätsanforderungen, die nicht nur die Versicherungsrisiken der Lebens- und Schadenversicherung, sondern auch das Marktrisiko, das Kreditrisiko und das operationelle Risiko abdecken und somit das tatsächliche Risikoprofil der einzelnen Versicherungsunternehmen widerspiegeln sollen. Neben den quantitativen Vorschriften unter Solvency II wird den qualitativen Anforderungen ein hoher Stellenwert beigemessen. Zu diesen zählen die jeweiligen Aufsichtsregeln, das Governance-System sowie die Bewertung von Kapitalanlagen. Das Governance-System umfasst die Einhaltung der Eignungsanforderungen an das Management, das Risikomanagement, die interne Bewertung des Risikos und der Solvabilität, die interne Kontrolle, die interne Revision, die versicherungsmathematische Funktion und die Auslagerung von Geschäftstätigkeiten. Aus diesem Grund ist dieses Governance-System für das adäquate Management des Versicherers als auch für die Wirksamkeit des Beaufsichtigungssystems von besonderer Bedeutung.

Die Transparenz- und die Rechenschaftspflicht unter Solvency II führen zur öffentlichen Verfügbarkeit von mehr unternehmensbezogenen Wirtschaftsinformationen und Handlungen der Aufsichtsbehörden. Dadurch wird zusätzlicher Druck auf die Einhaltung der Aufsichtsregeln auch über den Kapitalmarkt erreicht.

„Die Umsetzung von Solvency II ist eine besondere Herausforderung und stellt hohe Anforderungen an die Finanzmarktaufsichtsbehörde“, so der FMA-Vorstand: „Eine Herausforderung, der wir uns mit vollem Engagement stellen.“

Die möglichen praktischen Auswirkungen der Umstellung auf das Solvency-II-System werden vom „Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors“ (CEIOPS) in Kooperation mit den nationalen Aufsichtsbehörden bereits seit 2005 durch sogenannte Auswirkungsstudien bzw. Feldstudien („Quantitative Impact Studies“, QIS) untersucht. Die nächste Feldstudie steht unmittelbar bevor und wird im Jahr 2010 durchgeführt werden.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516