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Standardisierte Basisinformationsblätter für Versicherungsanlageprodukte erhöhen Transparenz und Vergleichbarkeit von Anlageprodukten über Branchengrenzen hinweg.

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist Verbraucher und Anleger darauf hin, dass Versicherungsunternehmen als Hersteller eines Versicherungsanlageproduktes (z.B. Klassische Lebensversicherung, Fond- und Indexgebundene Lebensversicherung) seit 1. Jänner 2018 gesetzlich[1] verpflichtend ein produktspezifisches standardisiertes Basisinformationsblatt (das sogenannte BIB) auf der Website zur Verfügung zu stellen haben, und zwar bevor dieses Versicherungsprodukt Kleinanlegern angeboten wird. Diese Basisinformationsblätter sollen es den Kleinanlegern erleichtern, die charakteristischen Merkmale des jeweiligen Anlageproduktes zu verstehen, und ihnen auch einen sachgerechten  Vergleich mit verschiedenen anderen Produkten – auch über Branchengrenzen hinweg – ermöglichen. Auf diesen standardisierten Basisinformationsblättern sind insbesondere die Gesamtrisikoindikatoren (je nach Risiko von 1 bis 7) auszuweisen, sowie einmalige und laufende Kosten offen zu legen, die Gesamtkosten und deren Auswirkung auf die Rendite  und  realistische Szenarien der Ertragserwartungen (sogenannte Performance-Szenarien) darzustellen.

Bei einer Schwerpunkt-Überprüfung betreffend Versicherungsanlageprodukte hat die FMA festgestellt, dass zu sämtlichen im Verkauf befindlichen Versicherungsanlageprodukten ein entsprechendes Basisinformationsblatt (BIB) auf den Websites der österreichischen Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt wird. Im Sinne einer Best Practice hat die FMA aber erwirkt, dass alle Anbieter bei der Darstellung und Bewerbung des Produktes auf der Website entweder direkt zum BIB verlinken oder zumindest klar zum Downloadbereich verweisen, in dem das BIB abrufbar ist. Weiters wurde sichergestellt, dass – wie gesetzlich vorgeschrieben – sämtliche  Werbematerialien mit  spezifischen Informationen zu Versicherungsanlageprodukten einen unmissverständlichen und auffälligen Hinweis auf das Basisinformationsblatt enthalten und informieren, wie und wo dieses erhältlich ist, einschließlich der Angabe der Website des Herstellers.

Rückfragehinweis für Journalisten

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

[1]Verordnung (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 (PRIIP-DelVO) sowie das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz).