Rechts-, Verwaltungsvorschriften und allgemeine Leitlinien

Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeine Leitlinien

Diese Seite enthält Informationen zu den maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie allgemeinen Leitlinien nach Art. 31 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2009/138/EG.

Solvency II

Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeine Leitlinien zu Solvency II sind den folgenden vier Ebenen zugeordnet:

Ebene 1: Solvency II-Richtlinie

Solvency II basiert auf der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit („Solvency II-Richtlinie“). Diese ersetzt und ergänzt 14 bestehende Versicherungsrichtlinien und führt erstmals für alle EU -Mitgliedstaaten Solvabilitätsvorschriften ein, die an wirtschaftlichen Risiken ausgerichtet sind. Die Solvency II-Richtlinie wird in Österreich im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016) umgesetzt, das mit 01.01.2016 vollumfänglich in Kraft getreten ist.

  • Richtlinie 2009/138/EG über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II )

Nationale Umsetzung der Ebene 1:

  • Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 (VAG 2016)

Ebene 2: Delegierte Rechtsakte

Auf Grund der in der Solvency II-Richtlinie enthaltenen Ermächtigungen für die Europäische Kommission wurden die folgenden Rechtsakte erlassen.

  • Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG
  • Delegierter Beschluss (EU) 2016/310 – Gleichwertigkeit des japanischen Solvabilitätssystems
  • Delegierter Beschluss (EU) 2015/2290 – vorläufige Gleichwertigkeit der geltenden Solvabilitätssysteme in Australien, Bermuda, Brasilien, Kanada, Mexiko und den Vereinigten Staaten
  • Delegierter Beschluss (EU) 2015/1602 – Gleichwertigkeit der in der Schweiz geltenden Solvabilitäts- und Aufsichtssysteme

Ebene 2,5: Technische Durchführungs- und Regulierungsstandards

Technische Durchführungs- und Regulierungsstandards werden durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) entwickelt, und anschließend von der Europäischen Kommission in Form von Verordnungen oder Beschlüssen erlassen.

Säule 1 (quantitative Anforderungen)

  • DurchführungsVO (EU) 2016/1630 – Anwendung der Übergangsmaßnahme für das Untermodul „Aktienrisiko“
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2017 – Faktoren zur Berechnung der Kapitalanforderung für das Wechselkursrisiko für an den Euro gekoppelte Währungen
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2016 – Aktienindex für die symmetrische Anpassung der Standardkapitalanforderung für Aktienanlagen
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2013 – Standardabweichungen bei gesundheitsbasierten Risikoausgleichssystemen
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2011 – Verzeichnisse regionaler und lokaler Gebietskörperschaften, für die gilt, dass Risiken ihnen gegenüber als Risiken gegenüber dem Zentralstaat zu betrachten sind
  • DurchführungsVO (EU) 2015/500 – Anwendung einer Matching-Anpassung
  • DurchführungsVO (EU) 2015/499 – Verwendung ergänzender Eigenmittelbestandteile
  • DurchführungsVO (EU) 2015/498 – Verwendung unternehmensspezifischer Parameter
  • DurchführungsVO (EU) 2015/462 – Zweckgesellschaften
  • DurchführungsVO (EU) 2015/461 – Verwendung eines gruppeninternen Modells
  • DurchführungsVO (EU) 2015/460 – Genehmigung eines internen Modells

Säule 2 (qualitative Anforderungen)

  • DurchführungsVO (EU) 2016/1800 – Zuweisung der Ratings externer Ratingagenturen zu einer objektiven Skala von Bonitätsstufen
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2015 – Verfahren zur Bewertung externer Ratings
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2012 – Verfahren für Beschlüsse zur Festsetzung, Berechnung und Aufhebung von Kapitalaufschlägen

Säule 3 (Berichtswesen und Veröffentlichungspflichten)

  • DurchführungsVO (EU) 2015/2452 – Bericht über Solvabilität und Finanzlage
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2451 – von den Aufsichtsbehörden offenzulegenden Informationen
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2450 – Meldebögen für die Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörde
  • DurchführungsVO (EU) 2015/2014 – Übermittlung der Informationen an die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde und für den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

Ebene 3: EIOPA -Leitlinien und Empfehlungen

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) kann in den von den technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards nicht abgedeckten Bereichen Leitlinien und Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung des Unionsrechts herausgeben. Gemäß Art. 16 Abs. 3 EIOPA-VO haben die zuständigen Behörden und Finanzinstitute alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um den Leitlinien und Empfehlungen der EIOPA nachzukommen. Sofern es nach der jeweiligen Leitlinie oder Empfehlung erforderlich ist, erstatten die Finanzinstitute der EIOPA auf klare und ausführliche Weise Bericht darüber, ob sie der Leitlinie oder Empfehlung nachkommen (Art. 16 Abs. 3 EIOPA-VO). Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) berücksichtigt daher die von EIOPA herausgegebenen Leitlinien und Empfehlungen bei ihrer Vollzugstätigkeit im Rahmen des entsprechenden gesetzlichen Aufsichtsregelwerkes.

Säule 1 (quantitative Anforderungen)

Säule 2 (qualitative Anforderungen)

Säule 3 (Berichtswesen und Veröffentlichungspflichten)

Ebene 4: Überprüfung nationaler Umsetzungsmaßnahmen

Die Europäische Kommission überprüft – mit Unterstützung von EIOPA – nationale Umsetzungsmaßnahmen und die Aufsichtspraxis. Dadurch wird zur Aufsichtskonvergenz und zur effektiven Durchsetzung des Unionsrechts beigetragen.

Vertrieb und Marktverhalten

Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs)

  • Verordnung (EU) 1286/2014 Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs )
  • Verordnung (EU) 2016/2340 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte im Hinblick auf den Geltungsbeginn
  • Delegierte Verordnung (EU) 2016/1904 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 1286/2014 im Hinblick auf die Produktintervention
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs)
  • Leitlinien zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte

Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Mit der Verordnung (EU) 2019/1238 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) wurde ein Rahmen für einfache, transparente und sichere Zukunftsvorsorgeprodukte geschaffen.

Das PEPP ist ein Produkt der privaten Altersvorsorge („dritten Säule“), dass die staatliche und die betriebliche Altersvorsorge („erste und zweite Säule“) ergänzt.

Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite:  Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) | FMA Österreich.

Sustainable Finance

Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

  • Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
  • Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der SFDR

 Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

  Säule 1

  Säule 2

  • EIOPA Opinion on the supervision of the use of climate change risk scenarios in ORSA (EIOPA-BoS-21-127)

Vertrieb

  • Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 betreffend die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in den Produktentwicklungsprozess sowie in den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten
  • EIOPA Guidance on the integration of sustainability preferences in the suitability assessment under the IDD (EIOPA-BOS-22-391)

Digitalisierung

AI-Act (AIA)

Digital Operational Resilience Act (DORA)

Ebene 1:

  • Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA )
  • Richtlinie (EU) 2022/2556 zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG etc. hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor

Nationale Umsetzung / Rechtsgrundlagen zum Wirksamwerden der DORA -Verordnung in Österreich:

Ebene 2 bis 3:

IKT -Risikomanagement
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1774: Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT -Risikomanagement
Testen der digitalen operationalen Resilienz
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/1190: Bedrohungsorientierte Penetrationstests (TLPT)
IKT -bezogene Vorfälle
  • Leitlinie (JC 2024 34): Schätzung der aggregierten jährlichen Kosten und Verluste
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1772: Kriterien für die Klassifizierung von IKT -bezogenen Vorfällen und Cyberbedrohungen, der Wesentlichkeitsschwellen und der Einzelheiten von Meldungen schwerwiegender Vorfälle
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/301: Festlegung des Inhalts und der Fristen für die Erstmeldung, die Zwischenmeldung und die Abschlussmeldung schwerwiegender IKT -bezogener Vorfälle sowie des Inhalts der freiwilligen Meldung erheblicher Cyberbedrohungen
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/302: Berichtsdetails zu IKT -bezogenen Vorfällen
  • Bericht zur Zentralisierung der Meldungen
Management des IKT -Drittparteienrisikos
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2956: Standardvorlagen für das Informationsregister
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1773: Inhalt der Leitlinie für vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT -Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen, die von IKT -Drittdienstleistern bereitgestellt werden
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/532: Präzisierung der Aspekte, die ein Finanzunternehmen bei der Untervergabe von IKT -Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen bestimmen und bewerten muss
Überwachungsrahmen für kritische IKT -Drittdienstleistende
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1502: Kriterien für die Einstufung von critical ICT third-party provider (CTPPs)
  • Leitlinien JC/GL/2024/36 für die Zusammenarbeit zwischen den ESA und den zuständigen Behörden zur Struktur des Überwachungsrahmens
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/295: Harmonisierung Überwachungstätigkeit
  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/420 zu gemeinsamen Untersuchungsteams
  • Delegierte Verordnung (EU) 2024/1505: CTPP-Gebühren

Link zu DORA-Website der Europäischen Kommission (Englisch)

Andere Konvergenzinstrumente
  • ESAs decision on reporting of information necessary for the designation of critical ICT third-party service providers (ESA 2024 22)
  • EIOPA-Opinion on the scope of DORA in light of the review of the Solvency II framework (EIOPA-BoS-24/425)

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetz

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Standardisierung

Berichtspflichten an die Europäische Zentralbank

  • Verordnung (EU) 2015/730 der Europäischen Zentralbank zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 über die Statistiken über Wertpapierbestände
  • Verordnung (EU) 1374/2014 der Europäischen Zentralbank über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Brexit

Eigentümerkontrolle

Finanzkonglomerate

Sonstiges

EIOPA Verordnung (EU) 1094/2010