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WOIN8 LTD

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BEKANNTMACHUNG

Angesichts der WOIN8 LTD wurde am 20.10.2023 eine Kundmachung gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz sowie § 94 Abs 9 Zahlungsdienstegesetz 2018 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) sowie auf der Webseite der FMA veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs 7 vierter Satz Bankwesengesetz sowie § 94 Abs 10 erster Satz Zahlungsdienstegesetz 2018 kann der von der Veröffentlichung Betroffene eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung bei der FMA beantragen. Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.

WOIN8 LTD hat einen entsprechenden Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 20.10.2023 gestellt.

Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 20.10.2023 überprüft.

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