BEKANNTMACHUNG
Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:
Yieldnodes / Exceptional Media Limited
Mit angeblichem Sitz in Hong Kong
www.yieldnodes.com
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.
Ergänzung vom 25.04.2024
Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 09.11.2023 betreffend Yieldnodes / Exceptional Media Limited
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 09.11.2023 gem § 4 Abs 7 Bankwesengesetz betreffend Yieldnodes / Exceptional Media Limited auf der Webseite der FMA und der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) hat die Exceptional Media Limited gem § 4 Abs 7 fünfter Satz Bankwesengesetz einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gestellt.
Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.
Es wird somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 09.11.2023 überprüft.
Ergänzung vom 31.05.2024
BEKANNTMACHUNG
Bescheid über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 09.11.2023
betreffend Yieldnodes / Exceptional Media Limited
In Hinsicht auf die Veröffentlichung vom 09.11.2023 gem § 4 Abs 7 Bankwesengesetz betreffend Yieldnodes / Exceptional Media Limited auf der Webseite der FMA und der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) hat die Exceptional Media Limited gem § 4 Abs 7 fünfter Satz Bankwesengesetz einen Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung gestellt.
Die FMA hat diesfalls die Einleitung eines solchen Verfahrens in gleicher Weise bekannt zu machen.
Es wurde somit von der FMA in einem bescheidmäßig zu erledigenden Verfahren die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung vom 09.11.2023 überprüft.
Mit Bescheid vom 28.05.2024 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung festgestellt.
Ergänzung vom 24.10.2024
Gegen den Bescheid der FMA vom 28.05.2024 wurde von der Exceptional Media Limited Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Ergänzung vom 02.11.2024
Gegen den Bescheid der FMA vom 28.05.2024 wurde von der Exceptional Media Limited Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.