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FMA widerruft die Registrierung gemäß FM-GwG der Crypto Management GmbH als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute mit sofortiger Wirkung per Bescheid die Registrierung gemäß § 32a Abs. 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) der Crypto Management GmbH (https://crypto-management.at) mit Sitz in 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 5/23, als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 2 Z 22 FM-GwG widerrufen. Das Unternehmen ist daher nicht mehr berechtigt in Österreich oder aus Österreich heraus folgende Finanzdienstleistungen anzubieten:

  • Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (Anbieter von elektronischen Geldbörsen);
  • den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt;
  • den Tausch einer oder mehrerer virtueller Währungen untereinander;
  • die Übertragung von virtuellen Währungen;
  • die Zurverfügungstellung von Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen.

Da zudem der Verdacht auf strafrechtlich relevante Verstöße besteht, hat die FMA auch die Staatsanwaltschaft informiert und übermittelt dieser ihre Erhebungsergebnisse in einer Sachverhaltsdarstellung.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik
+43 (0)1 249 59 – 6006
+43 (0)676 – 88 249 516
[email protected]

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