Compliance in der FMA

Die Stärkung der Stabilität und Leistungsfähigkeit des Finanzplatzes Österreich sowie die Schaffung und Aufrechterhaltung von nachhaltigem Vertrauen der Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes stellen wesentliche Zielsetzungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) dar. Als Aufsichtsbehörde muss die FMA diese Ziele konsequent und nachhaltig unter Einbindung aller Kräfte verfolgen. Jeder einzelne Mitarbeiter trägt wie die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates durch seine persönliche Leistung und sein Verhalten maßgeblich zur Zielerreichung bei.

Im Zuge ihrer Aufsichtstätigkeit übt die FMA auch die Überwachung der Einhaltung der Compliance-Vorschriften von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Emittenten, Versicherungsunternehmen und Pensionskassen aus. Darauf Bezug nehmend und im Bewusstsein, dass die Aufrechterhaltung des Vertrauens in den österreichischen Finanzmarkt unter anderem auf einer verantwortungsvollen Geschäftsgebarung basiert, hat die FMA eine Compliance-Ordnung zur Sicherstellung eines ethisch korrekten und gesetzeskonformen Verhaltens der Organe und Mitarbeiter erarbeitet, die aber auch zu deren Schutz dient.

Compliance Ordnung

Die FMA  erwartet von den für sie tätigen Personen Integrität und Verantwortungsbewusstsein und vertraut darauf, dass sie mit den Aufgaben einer Aufsichtsbehörde unvereinbare Handlungsweisen unterlassen und Interessenkonflikte vermeiden. Die gegenständliche Compliance-Ordnung, die sich an internationalen Standards orientiert, beschreibt die wichtigsten Grundsätze, welche sowohl beim Abschluss von Rechtsgeschäften als auch beim Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind.

Weitere Informationen

Download

Compliance-Ordnung der FMA (Dateiformat: pdf, Dateigröße: 314,8 KB, Sprache: Deutsch)

Kontakt

Dr. Dietmar Wagner

Compliance-Officer der FMA
Tel.: (+43-1) 249 59-6101