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letzte Änderung: 02.09.2011

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Kurzübersicht

Kreditinstitute sind zum Betrieb von Bankgeschäften berechtigt. Bankgeschäfte sind die im § 1 Abs. 1 des Bankwesengesetzes (BWG) aufgelisteten Tätigkeiten, soweit sie gewerblich durchgeführt werden. Eine aufrechte Konzession der FMA (vor dem 1. April 2002 des Bundesministeriums für Finanzen) ist Voraussetzung für den Betrieb von Bankgeschäften.

Die Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften kann mit Bedingungen und Auflagen versehen sein und es können auch Teile von einzelnen Bankgeschäften aus dem Konzessionsumfang ausgenommen sein. Diese Einschränkungen sind in der Konzessionsabfrage gekennzeichnet. (Suche Unternehmensdatenbank)

Weiters sind Kreditinstitute berechtigt, die in Z 22 (Wechselstubengeschäft) und § 1 Abs. 2 BWG (insb. Leasinggeschäft) genannten Geschäfte auszuüben.

Darüber hinaus dürfen Kreditinstitute gemäß der Legalkonzession des § 1 Abs. 3 BWG alle sonstigen Tätigkeiten ausüben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Banktätigkeit entsprechend dem jeweiligen Konzessionsumfang stehen oder Hilfstätigkeiten in Bezug auf diese darstellen, wie insbesondere die Vermittlung von Bausparverträgen, von Unternehmen und Betrieben, von Investmentfondsanteilen, von Eigenmittelanteilen, die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung sowie der Vertrieb von Kreditkarten.

Schließlich sind sie im Rahmen der devisenrechtlichen Bestimmungen zum Handel mit Münzen und Medaillen sowie mit Barren aus Gold berechtigt, ferner zur Vermietung von Schrankfächern (Safes).

Auch sind sie zur Durchführung der in § 3 Abs. 2 Z 1 bis 3 WAG 2007 genannten Tätigkeiten (Anlageberatung, Portfolioverwaltung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen betreffend Finanzinstrumente) und - im Fall der Konzessionierung von bestimmten Bankgeschäften - der in § 1 Abs. 2 ZaDiG genannten Zahlungsdienste berechtigt (vgl. § 1 Abs. 3 BWG).

Im Falle der Konzessionierung nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 3 bzw. gemäß Abs. 1 Z 2 oder Z 6, dürfen Kreditinstitute auch E-Geld nach dem E-Geldgesetz 2010 ausgeben. 

Konzessionierte Kreditinstitute in Österreich

Betriebliche Vorsorgekassen Betriebliche Vorsorgekassen [PDF 15 kb] In dieser Liste befinden sich alle in Österreich tätigen Betrieblichen Vorsorgekassen Download versenden
Dienstleistungsfreiheit alphabetisch Dienstleistungsfreiheit alphabetisch [PDF 104 kb] In dieser Liste befinden sich alle Banken im europäischen Wirtschaftsraum, welche im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 28 der Richtlinie 2006/48/EG in Österreich tätig sind Download versenden
Niederlassungsfreiheit alphabetisch Niederlassungsfreiheit alphabetisch [PDF 23 kb] In dieser Liste befinden sich alle Banken im europäischen Wirtschaftsraum, welche im Rahmen der Niederlassungsfreiheit gemäß gemäß Art. 25 der Richtlinie 2006/48/EG in Österreich tätig sind Download versenden
Kapitalanlagegesellschaften Kapitalanlagegesellschaften [PDF 17 kb] In dieser Liste befinden sich alle in Österreich tätigen Kapitalanlagegesellschaften Download versenden
Repräsentanzen Repräsentanzen [PDF 15 kb] In dieser Liste befinden sich alle Repräsentanzen gemäß § 73 Abs 2 BWG in Österreich Download versenden
Zugelassene Kreditinstitute Zugelassene Kreditinstitute [PDF 92 kb] In dieser Liste befinden sich alle in Österreich tätigen Kreditinstitute gem. § 4 Abs. 1 iVm § 5 BWG Download versenden

Einlagensicherungseinrichtungen

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+43(1) 533 98 03

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robert.schmidbauer(at)sv.sparkasse.at

Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung eGen

1030 Wien, Am Stadtpark 9

+43(1) 71707-1315

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Schultze-Delitzsch-Haftungsgenossenschaft reg.GenmbH

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