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Banken

Das Aufgabenspektrum der Bankenaufsicht ist sehr groß. Die FMA operiert auf zwei Ebenen. Einerseits ist sie als Nationale Aufsichtsbehörde (National Competent Authority, NCA ) tätig, andererseits arbeitet sie – seit Ende 2014 – sehr eng mit der Europäischen Zentralbank im Sinne der „Bankenunion“ zusammen.

Wie schon der Begriff „Bankenaufsicht“ verrät, sind es grundsätzlich Kreditinstitute, die im Fokus der aufsichtsrechtlichen Tätigkeit stehen. Seit In-Kraft-Treten des Zahlungsdienstegesetzes 2009 (ZaDiG 2009 ) liegen aber auch die Konzessionierung und laufende Überwachung der Zahlungsinstitute in der Zuständigkeit des Bereichs Bankenaufsicht. Dies ist insofern naheliegend, als die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Zahlungsinstitute, wenn auch etwas geringer, doch stark jenen an Kreditinstitute nachempfunden sind.

Mit In-Kraft-Treten des ZaDiG 2018 per 01.06.2018 unterliegen nun auch neue Marktteilnehmer (so genannte „FinTechs“) in der Form von Zahlungsauslöse- bzw. Kontoinformationsdienstleistern klaren rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht, wodurch der Verbraucherschutz gestärkt wird. Die Sicherheit im Zahlungsverkehr wird dadurch erhöht, dass die Sicherheitsanforderungen bei der Durchführung von Online-Zahlungen verstärkt sowie die Haftungsregeln bei nicht autorisierten Zahlungen klar und kundenfreundlich festgelegt wurden.

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