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Anwendbare Vorschriften

In diesem Abschnitt der Website werden die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die allgemeinen Leitlinien, die in Österreich im Bereich der Finanzdienstleistungsaufsicht verabschiedet wurden, veröffentlicht. Die FMA kommt hiermit ihren Verpflichtungen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU in Verbindung mit Artikel 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 650/2014 in der Version von Durchführungsverordnung (EU) 2019/912 nach.

Unter Rechtsvorschriften sind all jene Rechtstexte zu verstehen, welche im jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Umsetzung der Basel III-Bestimmungen der Richtlinie 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 dienen. Die an dieser Stelle anzuführenden Texte sollen den beaufsichtigten Unternehmen den legislativen und regulatorischen Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches vorgeben.

Der Begriff „Verwaltungsvorschrift“ wird kontextabhängig in unterschiedlicher Weise verwendet. Für die Zwecke der aufsichtlichen Veröffentlichungen werden hierunter all jene Dokumente subsummiert, welche den beaufsichtigten Unternehmen konkrete Handlungsanweisungen zur Erfüllung der genannten Rechtsvorschriften bieten sollen.

Unter den Begriff „allgemeine Leitlinien“ fallen neben explizit in der Richtlinie 2013/36/EU genannten Offenlegungsanforderungen auch all jene Ausführungen der Aufsichtsbehörden, welche eine Hilfestellung bei der Umsetzung des neuen Eigenmittelregimes bieten sollen. Der Begriff „Allgemeine Leitlinien“ umfasst damit sämtliche auf eine Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses zielende Veröffentlichungen der Aufsichtsbehörden in diesem Bereich.

Für einen Überblick der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien zur Umsetzung von Basel III in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten siehe den korrespondierenden Bereich auf der EBA Website.

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