Sie befinden sich hier: 

FMA veröffentlicht zwei Rundschreiben im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:

Öterreichs Finanzmarktbehörde FMA hat zwei Rundschreiben veröffentlicht, die den beaufsichtigten Unternehmen als Orientierungshilfe bei der Erfüllung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienen sollen.

Das „Rundschreiben zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Verletzung der Offenlegung von Treuhandschaften“ erläutert die Bestimmungen zur Erstattung von Verdachtsmeldungen und den damit verbundenen Auswirkungen für die Unternehmen. Es gilt gleichermaßen für Kreditinstitute, Finanz- und Zahlungsinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen sowie Versicherungsunternehmen.

Das „Rundschreiben zur Übermittlung von Auftraggeberdaten gemäß Verordnung (EG) 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers“ soll Kreditinstituten, Finanz- und Zahlungsinstituten bei der Umsetzung der unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung „über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers“ unterstützen. Die Verordnung gilt für alle Geldtransfers innerhalb der Europäischen Union und regelt die Verpflichtungen der beteiligten Zahlungsverkehrsdienstleister (ZVDL). Es beinhaltet Empfehlungen des Common Understandings der „3L3 Anti Money Laundering Task Force“ (AMLTF). Bei regelmäßiger, unvollständiger Übermittlung von Daten muss eine Meldung an die Geldwäschestelle erfolgen. Daher empfiehlt die FMA den österreichischen ZVDL wirksame Verfahren einzuführen, mit denen die Vollständigkeit im vorhinein überprüft werden kann sowie interne Richtlinien festzusetzen, wie mit unvollständigen Datensätzen umzugehen ist.

Die FMA folgt mit der Veröffentlichung der Rundschreiben den ausdrücklichen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die weitere Gesetzesänderungen (Terrorismuspräventionsgesetz 2010, Geldwäschenovelle 2010) mit sich bringen werden.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

Nächster News-Eintrag: »