Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das BVwG die Strafen der FMA in Höhe von jeweils EUR 5.900,- gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband reg.Gen.m.b.H. wegen unterlassener Meldungen von Wertpapiergeschäften vollinhaltlich bestätigt hat. Die Strafen sind rechtskräftig. Die ordentliche Revision wurde vom BVwG für nicht zulässig erklärt.