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Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktionen gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren– und Revisionsverband reg.Gen.m.b.H wegen Verstoß gegen das WAG 2007

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass das BVwG  die Strafen der FMA in Höhe von jeweils EUR 5.900,- gegen die im Tatzeitraum Verantwortlichen der Raiffeisenlandesbank Vorarlberg Waren- und Revisionsverband reg.Gen.m.b.H. wegen unterlassener Meldungen von Wertpapiergeschäften vollinhaltlich bestätigt hat. Die Strafen sind rechtskräftig. Die ordentliche Revision wurde vom BVwG  für nicht zulässig erklärt.