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Delphin Consulting GmbH

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Gemäß § 4 Abs. 7 BWG hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) das Recht, im Einzelfall per Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einem anderen bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 Z 3 BWG, Kreditgeschäft) sowie zu deren Vermittlung (§ 1 Abs 1 Z 18 lit b BWG) nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitu24ng vom 24. Juli 2008 macht die FMA von diesem Recht Gebrauch und warnt vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit dem Anbieter:

Delphin Consulting GmbH
mit Geschäftssitz in
Salztorgasse 2/14
1010 Wien

Dieser Anbieter besitzt weder eine Konzession der FMA noch eine Gewerbeberechtigung zur Vornahme und Vermittlung bestimmter Bankgeschäfte. Es ist ihm daher der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft) nicht gestattet. Auch ist der Anbieter zur Vermittlung von Kreditgeschäften – ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten – nicht berechtigt.