Die aktuellsten Tricks der Finanzbetrüger

Ihnen wird ein hoher Gewinn bei wenig Risiko versprochen? – Achtung, Betrug. Das gibt es nicht!

Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Ihnen jemand „Geheimtipps“ oder „Wundermittel“ verspricht. Hohe Renditen haben immer ein hohes Risiko. Sie könnten ihr gesamtes Geld verlieren! Am Finanzmarkt gilt immer ohne Ausnahme:  je höher die Rendite desto höher das Risiko!

Sie befürchten betrogen worden zu sein – das können Sie tun:

Grünes Gewissen als Zielscheibe: wie Anlagebetrüger Ihr Umweltbewusstsein ausnützen

Sie möchten mit Ihrem Geld eine saubere Umwelt fördern, weil Ihnen Nachhaltigkeit wichtig ist!  So geht es vielen Menschen, daher steigt die Nachfrage nach Investitionsmöglichkeiten in „grüne Finanzprodukte“ und damit steigt gleichzeitig deren Bedeutung. Auch Anlagebetrügern ist das nicht entgangen – Sie gehen mit der Zeit und nützen die aktuellsten Trends für neue Betrugsmaschen. Häufig verwenden Sie Namen etablierter Firmen oder ändern diese nur leicht ab. Geworben wird mit angeblichen „CO2 Zertifikaten“ sowie unrealistisch hohen Renditen (z.B.9-9,5%).

Schauen Sie genau hin! Informationen zu Unternehmen finden Sie im Gewerbeinformationssystem Austria GISA oder im Firmenbuch. Nützen Sie unabhängige Quellen, um sich über die angebotene Anlagemöglichkeit zu informieren. Unrealistische Versprechen sind immer ein Warnsignal. Kontaktieren Sie im Zweifel Verbraucherschutzorganisationen oder die FMA.

„Authority Scam“ – Betrüger geben sich als Mitarbeiter einer Behörde aus

Sie erhalten ein Schreiben oder einen Anruf von einer Person, die behauptet, Mitarbeiter der FMA zu sein. Manchmal werden auch andere Behörden genannt und eine Zusammenarbeit mit der FMA vorgegaukelt. Was in jedem Fall gefordert wird, ist die Überweisung von Geld!

Die Betrüger fordern Geld im Namen einer Behörde. Dabei benutzen sie das Logo, sowie nahezu ähnliche E-Mail- und URL Adressen, der  FMA, aber auch der OeNB, des BMF, der EZB, der EBA, der ESMA etc….

Manche Betrüger informieren über vermeintliche Ermittlungen, bei denen diese angeblich auf ein Bitcoin-Wallet gestoßen sind, welches auf Ihren Namen lautet. Im ersten Schritt werden Ihnen Ihre persönlichen Daten (Reisepasskopie, Ihre Bankkontodaten oder Passwörter) herausgelockt und im zweiten Schritt, wird die Bezahlung von Gebühren, Spesen, Steuern usw. verlangt.

In anderen Fällen wird Ihnen eine Straftat wie zB Steuerhinterziehung vorgeworfen, und angeboten, dass Sie der Strafe durch Einzahlung eines Geldbetrages auf ein bestimmtes Konto entgehen können.

  • Kontrollieren Sie stets die URL, ob diese mit der gesendeten Adresse übereinstimmt.
  • Achten Sie auf Rechtschreibfehler und schlechte Grammatik
  • Ein Warnsignal sind E-Mail-Adressen, die von einem Gmail- oder GMX-Konto stammen

ACHTUNG! Die FMA und andere Behörden fordern Sie niemals dazu auf, sensible Bankdaten wie PINs und Passwörter per Telefon oder Mail bekannt zu geben. Außerdem werden Sie als Verbraucher von der FMA niemals aufgefordert, Geld zu überweisen!

Online Trading Plattformen – Broker Betrug

Diese Betrugsmasche ist einfach und sehr effektiv. Durch auffällige Werbeanzeigen, werden Sie auf täuschend seriös aussehende Seiten von Online-Brokern gelockt. Das sind Webseiten auf denen potenzielle Opfer vermeintlich schnelle Gewinne mit Wetten auf Aktienkurse, Währungsschwankungen und anderen Finanzgeschäften machen können. Dort wird Ihr Vertrauen erweckt und Sie werden mit unrealistisch hohen Gewinnversprechen dazu verleitet möglichst hohe Einzahlungen zu tätigen. Nach Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie Anrufe von sogen. „Beratern“ die Sie, oft unter Ausübung von massivem Druck, zu immer neuen Einzahlungen bewegen wollen.

Auf den Plattformen findet überhaupt kein Handel mit den eingesammelten Geldern statt – hinter den virtuellen Geschäften stecken also nie echte Finanztransaktionen. Die Betrüger wollen von Anfang an nur das eingezahlte Geld abzweigen. Die Webseiten verschwinden genau so schnell wie sie entstanden sind. Halten Sie sich auch in solchen Fällen immer an die Checkliste der FMA und gehen Sie Finanzbetrügern nicht auf den Leim Link .

Cold Calling

Sie werden ungefragt telefonisch kontaktiert und zu einem Investment gedrängt? Achtung, Betrug! Beenden Sie unverzüglich das Gespräch und schließen Sie keinesfalls Geschäfte ab.

Bei dieser Betrugsform werden Sie unaufgefordert angerufen und mit psychologischen Tricks dazu gebracht in vermeintlich lukrative Produkte zu investieren. Ein seriöser Anbieter würde Sie niemals ohne vorherige Zustimmung kontaktieren, denn dieses sogenannte „Cold Calling“ ist gesetzlich verboten.

Beenden Sie derartige Gespräche umgehend, und schließen Sie keinesfalls Geschäfte ab, denn in den meisten Fällen ist Ihr Geld damit verloren.

Frau M. erhält einen Anruf, in dem ihr erklärt wird, sie hätte die einmalige Chance auf ein sehr ertragreiches Investment, bei dem nichts schiefgehen könne. Sie ist zwar zunächst skeptisch, doch der Anrufer drängt sie zu einem Investment, da sich diese Chance angeblich nur einmal bietet. Nachdem sie investiert hat, erhält Frau M. einen weiteren Anruf, dass ganz plötzlich der Kurs gefallen sei. Um einen Verlust abzuwenden soll sie nun nochmals einzahlen. Frau M. erhält allerdings nie eine Auszahlung und verliert ihr gesamtes Kapital.

„Mit der Tür ins Haus fallen“

Zunächst wird von Ihnen bewusst eine zu hohe Summe verlangt, weshalb Sie das Investment ablehnen. Später tritt man allerdings nochmal an Sie heran, um Ihnen ein „besseres“ Angebot zu machen bei dem die Investmentsumme niedriger ist. Anleger die ein zu hohes Investment ausschlagen sind eher bereit ein niedrigeres Investment zu tätigen. Dieser Effekt wird bewusst ausgenutzt: Hätte man Ihnen gleich das niedrigere Angebot gemacht, hätten Sie wahrscheinlich nicht investiert!

Ilse F. wird telefonisch von einem Vermittler kontaktiert. Dieser bietet ihr ein Aktienpaket über 5000 Euro an. Ilse F. ist dies zu hoch weshalb sie ablehnt. Kurz darauf kontaktiert der Vermittler sie erneut. Er habe nun ein passenderes Angebot für sie, bei dem sie nur 1000 Euro investieren muss. Ilse F. nimmt an. In Folge bricht der Kontakt ab, Ilse bekommt ihr Geld nicht zurück.

Vorschussbetrug

Sie sollen einen Vorschuss bezahlen? Achtung, Betrug!

Gehen Sie niemals finanziell in Vorleistung (in dem Sie zum Beispiel Gebühren für Geldtransaktionen bezahlen)! Auch nicht, wenn Ihnen hohe Summen versprochen werden. Das ist unseriös. Solche Anbieter sind meist nur auf Ihren Vorschuss aus und wollen Ihnen keine Produkte verkaufen. Lassen Sie sich nicht darauf ein!

Sie wollen einen Kredit aufnehmen, die Zinsen scheinen günstig zu sein. Ein Vermittler verlangt vorab Bearbeitungsgebühren, zum Beispiel für Bonitätsprüfung etc.  Beim Vorschussbetrug ist das überwiesene Geld verloren und Sie bekommen auch keinen Kredit.

Achtung: Bei einem Kredit ist kein Vorschuss zu bezahlen! Sämtliche Gebühren und Spesen behält die Bank von der Kreditsumme ein.

Lisa S. erhält eine E-Mail einer Anwaltskanzlei, in der ihr erklärt wird, sie sei die einzige Erbin einer entfernten Verwandten. Man teilt ihr mit, dass sie ihre Kontodaten übermitteln soll, damit ihr das Erbe von 100.000 Euro überwiesen werden kann. Zuvor soll sie aber eine Gebühr von 230 Euro zahlen, damit die Erbschaft abgewickelt werden kann. Nachdem sie dies getan hat, wird der Kontakt abgebrochen und sie erhält kein Geld.

Nachschussbetrug

Sie haben bereits in Wertpapiere unseriöser Anbieter investiert und wollen nun Ihr Geld zurück. – Dafür will der Anbieter, dass Sie zuerst noch einmal Geld überweisen. Das ist Nachschussbetrug. Hier zwei Beispiele zur Illustration:

Alexander K. wurde vor zwei Jahren angerufen und es wurde ihm angeboten Aktien einer amerikanischen Firma zu kaufen. Die Aktien wurden als Insider Tipp angeboten. Er investierte 20.000 Euro und konnte im Internet seine positive Depot-Entwicklung beobachten. Als er die Aktien dann verkaufen wollte, um den Gewinn zu realisieren, teilte man ihm mit, dass ein Verkauf nur in Paketen zu 30.000 Euro möglich sei. Der Wert seines Depots stand bei 24.000 Euro. Alexander K. überwies daher noch einmal 6.000 Euro in der Hoffnung, nun die 30.000 Euro zurück zu bekommen. Nach der Überweisung bekam er den Anruf des Geschäftsführers, der sich dafür entschuldigte, dass sein bester Aktienhändler hier einen Fehler gemacht habe. Er sagte, dass ein Verkauf nur in Paketen von 50.000 Euro möglich sei. Alexander K. wurde gefragt, wieviel von dem ausstehenden Betrag er noch bezahlen könne, man würde ihm mit dem Rest entgegenkommen. Alexander K. hatte Angst sein gesamtes bereits investiertes Geld zu verlieren, wenn er jetzt nicht noch einmal einen Betrag überweisen würde. So borgte er sich Geld und überwies noch einmal 8.000 Euro in der Hoffnung nun insgesamt 38.000 Euro zurückzubekommen.

Was ist passiert? Seine Ansprechpartner waren nicht mehr erreichbar. Sein investiertes Geld war verloren. Alexander K. ist auf Nachschussbetrug hereingefallen und hat im Regelfall keine Möglichkeit mehr, an sein Geld zu kommen. Hätte Alexander K. das verhindern können? Er wurde unaufgefordert von einem Unternehmen angerufen, das ihm Aktien verkaufen wollte. Es ist verboten, dass Unternehmen von sich aus unaufgefordert Personen kontaktieren! Er hätte das Gespräch sofort beenden sollen.

Susanne P. wurde von einem Vermittler angerufen und hat daraufhin um 5.000 Euro Anteile an einer Goldmine in Südamerika gekauft. Nach der Überweisung war der Vermittler nicht mehr erreichbar. Nach zwei Jahren meldete sich ein anderes Unternehmen bei ihr mit der Information sich um die geschädigten Investoren zu kümmern. Sie sagten, sie würden das investierte Geld zurückholen. Dafür müsse Susanne P. lediglich 800 Euro an Gebühren bezahlen. Susanne P. überwies die 800 Euro in der Hoffnung damit ihre bereits investierten 5.000 Euro zurückzubekommen.

Was ist passiert? Susanne P. verlor nicht nur die investierten 5.000 Euro, sondern zusätzlich auch die nachgeschossenen 800 Euro. Hätte Susanne P. das verhindern können? Sie wurde unaufgefordert von einem Vermittler angerufen, der ihr Anteile verkaufen wollte. Es ist verboten, dass Vermittler von sich aus Personen kontaktieren! Sie hätte das Gespräch sofort beenden sollen.

Investment auf Probe

Sie sollen zuerst kleine Beträge investieren? Das ist Investment auf Probe – Achtung, Betrug!

Seien Sie vorsichtig – mit Ihren Investitionen von mehreren kleinen Beträgen wollen unseriöse Anbieter ein Geschäft vortäuschen. Sobald Sie mehr Geld investieren, melden sich diese Unternehmen meist nie wieder und Ihr Geld ist weg.

Michael L. wurde von einem Finanzberater kontaktiert, der für ihn um kleinere Beträge in unbekannte Aktien investieren würde. Im Internet konnte Michael L. die steigenden Kurse seiner Aktien mitverfolgen. Zumindest schien das so. Durch diese Kurssteigerungen wurde er motiviert einen größeren Betrag zu investieren. Michael L. tätigte ein größeres Investment. Nach der Überweisung war der Finanzberater nicht mehr erreichbar. Das Geld war verloren.

Was ist passiert? Michael L. verlor sein gesamtes Investment. Hätte Michael L. das verhindern können? Er wurde unaufgefordert von einem Vermittler angerufen, der ihm Aktien verkaufen wollte. Es ist verboten, dass Unternehmen von sich aus Personen kontaktieren! Er hätte das Gespräch sofort beenden sollen.

Fabian G. wird über Internetwerbung auf einen Online Broker aufmerksam, der ihm anbietet, in Aktien eines aufstrebenden Unternehmens zu investieren. Zwar findet Fabian G. kaum Informationen zu diesem Unternehmen, doch klingt die Chance zu verlockend um sie abzulehnen. Er investiert zunächst kleinere Summen und erhält auch erste kleine Gewinne ausbezahlt. Eines Tages kann Fabian G. allerdings keinen Kontakt mehr zu dem Broker herstellen und erhält sein eingesetztes Kapital auch nicht zurück.

Clone Firms

Die Verwendung von Clone Firms ist eine gängige Betrugsmethode. Dabei geben sogenannte „Clone Firms“ beziehungsweise „Clone Individuals“ fälschlicherweise vor, ein zum Geschäftsverkehr zugelassenes Unternehmen zu sein, um das Vertrauen der Kunden zu wecken. Sie verwenden in betrügerischer Absicht den Namen eines tatsächlich existierenden und zugelassenen Unternehmens (oftmals handelt es sich dabei um Versicherungsvermittler) und geben vor, für dieses Unternehmen tätig zu sein. Die Websites solcher Unternehmen werden aufwendig gestaltet und es werden vor allem Vermögensverwaltung beziehungsweise -optimierung oder Investmentmöglichkeiten angeboten. Eine tatsächliche Zulassung für diese Geschäfte haben diese Unternehmen jedoch nicht.

Prüfen Sie daher die genaue Zulassung des Unternehmens (was darf das Unternehmen anbieten?), überprüfen sie die angegebenen Kontaktdaten zum Beispiel anhand der Kontaktdaten in unserer Unternehmensdatenbank oder informieren Sie sich bei der für die Aufsicht des „geklonten“ Unternehmens zuständigen Behörde. Unerbetene Nachrichten, sogenanntes „cold calling“, ist  verboten und sollte zur Anzeige gebracht werden.

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Warnung der FCA   (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.).

Informieren Sie sich und seien Sie kritisch!

Phishing

Seien Sie im Internet besonders vorsichtig – Ihr Bankkonto kann von Betrügern geleert werden!

Die Täter verschaffen sich zunächst Zugangsdaten zu Ihrem Bankkonto. Dabei wird oft mit sogenannten „Phishing-Mails“ gearbeitet, die Sie unter einem Vorwand auffordern, Ihre Daten auf gefälschten Websites einzugeben. Oder aber, es wird ein Virus in Ihren Computer eingeschleust, der im Hintergrund von Onlinebanking-Sitzungen die Zugangsdaten mitprotokolliert. So können von fremden Konten Überweisungen getätigt werden.

Ihre Bank schickt Ihnen niemals E-Mails mit einer Aufforderung, ihre Zugangsdaten auf einer anderen Webseite einzugeben. Löschen Sie diese Emails, ohne darauf zu antworten oder die Anweisungen zu befolgen. Geben Sie niemals sensible Daten oder Passwörter bekannt!

Pyramidenspiel (auch: „Schneeballsystem“)

Beim Pyramidenspiel sollen Sie einen Anfangsbetrag investieren und gleichzeitig auch neue Anleger finden, die ebenfalls einen Anfangsbetrag einzahlen sollen. Ihnen wird versprochen, von den durch Sie angeworbenen Anlegern Provisionen zu erhalten. Mit den eingezahlten Beträgen wird allerdings, anders als vom Unternehmen besprochen, nicht investiert. Das System bricht zusammen, sobald keine neuen Anleger mehr gefunden werden können, und Sie verlieren Ihr eingesetztes Kapital. Machen Sie keinesfalls mit, denn neben dem Verlust Ihres Kapitals können Sie sich auch strafbar machen!

Über einen Bekannten aus früheren Tagen erfährt Maria H. von der Möglichkeit sich an einem „supersicheren“ Anlageprojekt zu beteiligen: Sie soll 100 Euro investieren und weitere Bekannte dazu bringen, ebenfalls zu investieren. Je mehr Leute sie „rekrutiert“, desto höher soll ihr Gewinn ausfallen. Irgendwann stürzt dieses System zusammen, weil keine neuen Anleger gefunden werden können. Maria H. verliert ihr Geld, und kann sich dabei auch strafbar machen.

Vom Pyramidenspiel zu unterscheiden sind die Methoden des Multi-Level-Marketings beziehungsweise Strukturvertriebs. Auch dabei wird über „Untervertriebspartner“ gearbeitet und es stehen oft aufwendig gestaltete Profitsysteme im Zentrum. Hier geschehen aber tatsächliche Investments in reale Produkte. Ob tatsächlich wie versprochen investiert wird, oder ob es sich um ein Pyramidenspiel handelt, bei dem man sich durch Beteiligung auch strafbar machen kann, ist für den Anleger oft schwer zu erkennen. Daher ist bei einer derartigen Vertriebsstruktur höchste Vorsicht geboten, zumal die Anbieter von Pyramidenspielen sich größte Mühe geben, tatsächliche Investitionen vorzugaukeln.

Lukrative Nebentätigkeit als „Finanzagent“?

Um Geld aus diversen Betrugsformen möglichst rasch weiter zu transferieren suchen Betrüger über Internetangebote sogenannte „Finanzagenten“, die Konten für sie eröffnen, oder ihre Privatkonten zur Verfügung stellen sollen. Häufig werden als Grund Zahlungsschwierigkeiten ausländischer Unternehmen vorgetäuscht. Der Job eines „Finanzagenten“ besteht darin, einlangendes Geld abzuheben und ins Ausland weiter zu überweisen. Besonderes Warnsignal ist ein auffallend hoher Verdienst.

Wenn Sie als „Finanzagent“ geködert werden, besteht die Gefahr, dass Sie sich einer Beitragstäterschaft zur Geldwäsche schuldig machen, welche einen gerichtlichen Straftatbestand darstellt, und auch verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Zusammengefasst gilt also: 

  • Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meistens auch nicht!
  • Lassen Sie sich nicht auf Telefonwerbung ein, beenden Sie unerwünschte Telefonanrufe zum Zwecke der Geschäftsanbahnung sofort!
  • Informieren Sie sich und seien Sie kritisch!
  • Kontaktieren Sie die FMA, wenn Sie Zweifel oder Fragen zu Anbietern haben!

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