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FMA präsentiert Jahresbericht 2011

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„2011 war für die Finanzmärkte ein Jahr der enttäuschten Hoffnungen. Im fünften Jahr nach Ausbruch der globalen Finanzkrise hält die schwierige Lage – trotz durchaus positiver realwirtschaftlicher Entwicklung in Österreich – nach wie vor an. Ein Ende der Krise ist nicht in Sicht“, stellte der Vorstand der Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Helmut Ettl und Kurt Pribil, bei der Präsentation des FMA-Jahresberichtes 2011 fest. In diesem herausfordernden Umfeld konnte die FMA mit knapp über 300 Mitarbeitern und einem Budget von € 44,8 Mio. ihre Aufsichtstätigkeit weiter intensivieren: So konnte die Zahl der Vor-Ort-Prüfungen innerhalb von 5 Jahren um rund 75% erhöht werden. „Unsere konsequente Arbeit hat die Qualität des österreichischen Finanzmarktes spürbar verbessert. Das Risikomanagement wurde ausgebaut, die Krisenresistenz der Anbieter gestärkt und die Beratungsqualität für die Kunden erhöht“, so der FMA-Vorstand. Ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in den Finanzmarkt sei es, Regelverstöße kompetent und konsequent zu ahnden. So haben sich die Verwaltungsstrafverfahren seit 2007 nahezu vervierfacht, die Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft beinahe verfünffacht. „Wir haben in den vergangenen Jahren sehr viel erreicht, sind heute auch im internationalen Vergleich gut aufgestellt und die international wie national konsequente Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise wird die präventive Wirkung der Aufsicht weiter stärken“, so der FMA-Vorstand.

  • Im Detail schlägt sich die Intensivierung der Aufsicht im Jahr 2011 wie folgt in Zahlen nieder:
    Die Zahl der Vor-Ort-Präsenzen im Aufsichtssystem konnte auf 235 gesteigert werden. Verglichen mit den 133 Vor-Ort-Präsenzen 2007 – dem Jahr vor der letzten Aufsichtsreform in Österreich – bedeutet das eine Steigerung um 75% in nur fünf Jahren. Das heißt, 2011 war die FMA in jedem fünften konzessionierten Unternehmen auch vor Ort zur Einschau oder Prüfung präsent.
  • Die Zahl Verwaltungsstrafverfahren stieg in diesem Zeitraum von 184 auf 708. Die Zahl der verhängten Sanktionen war 2011, verglichen mit dem Jahr davor, leicht rückläufig: Nach 302 Strafverfügungen 2010 wurden im Folgejahr 268 verhängt, bei Straferkenntnissen waren es  224 nach 240 davor. Der Grund liegt darin, dass seit 2011 per Bescheid auch Ermahnungen (77) erlassen werden können.
  • In Summe wurden 2011 Geldstrafen in Höhe von € 1,1 Mio. (2010: € 1,4 Mio.) verhängt. Davon entfielen € 1,0 Mio. auf Straferkenntnisse, was ein durchschnittliches Strafausmaß von € 4.524,- (2010: € 5.167,-) ergibt. An Strafverfügungen wurden in Summe € 140.400,- vorgeschrieben.
  • Zudem gab es 2011 insgesamt 34 Abschöpfungszinsverfahren, bei denen wegen Verstößen gegen Großkredit-/Großveranlagungsgrenzen oder Eigenmittelunterschreitungen rund € 58,1 Mio. eingehoben wurden.
  • Die Zahl der Anzeigen an die Staatsanwaltschaft ist auf 131 angestiegen (2010: 74).

Diese massive Intensivierung der Aufsichtstätigkeit schaffte die FMA im Berichtsjahr mit 309 (2010:  283) Mitarbeitern und einem Budget von € 44,8 Mio. (2010: € 38,4 Mio.). Zu diesen Kosten der FMA leistet der Bund einen pauschalen Beitrag von € 3,5 Mio. weitere € 3,2 Mio. (2010: € 3,7 Mio.) wurden durch Gebühren und sonstige Erträge gedeckt. Der überwiegende Rest der Kosten der Aufsicht ist per Gesetz verursachergerecht auf die Beaufsichtigten umzulegen: Von diesen rund € 38,1 Mio. (2010: € 31,2 Mio.) entfallen 52% auf die Banken, 23% auf die Versicherungsunternehmen und Pensionskassen und 25% auf den der Bereich Wertpapiere.

Druck machte der Vorstand der FMA bei der weiteren konsequenten Umsetzung der Lehren aus der Finanzkrise: „Wir haben schon viel erreicht, etwa bei der Begrenzung des Risikos aus Fremdwährungskrediten, bei der Verbesserung der Corporate-Governance-Bestimmungen im Aufsichtsrecht und bei den Transparenzvorschriften zum Verbraucherschutz.“ Einige wesentliche Bausteine fehlten aber noch. Der Bogen reiche da von der Umsetzung der neuen Aufsichtsregime für Banken und Versicherungen, Basel III und Solvency II, die rasch, effizient und unverwässert implementiert werden müssen, über die Etablierung der Regulierung der Anbieter von Alternativen Investments bis hin zur europaweiten Standardisierung der Marktinfrastruktur und einer EWR-weiten Harmonisierung des Sanktionsregimes mit minimalen Maximalstrafen sowie einem Unternehmensverwaltungsstrafrecht. Insbesondere mahnten die beiden FMA-Vorstandsmitglieder ein geeignetes Banken-Reorganisationsrecht und ein Einlagensicherungssystem mit ex-ante gefüllten Finanzierungstöpfen sowie die Einrichtung einer „Enforcementstelle Rechnungslegung“ ein. „Wir brauchen diese Instrumente, um rechtzeitig, rasch und effektiv eingreifen zu können, damit nicht bei jeder Krise der Steuerzahler zum Handkuss kommt“, so Ettl und Pribil.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0676)/882 49 516