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FMA senkt den höchsten zulässigen garantierten Mindestzinssatz in der Lebensversicherung auf 2 Prozent

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Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22. November 2010 (BGBl. II Nr. 357/2010) tritt eine Novelle zur FMA-Höchstzinssatzverordnung in der Lebensversicherung in Kraft: Diese senkt den aktuellen Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der klassischen Lebensversicherung von 2,25% ab 1. April 2011 auf 2,00% ab. Bei Versicherungsprodukten der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge kommt dann aufgrund des höheren Veranlagungsrisikos durch die steuerlich geforderte Mindestaktienquote von 30% ein niedrigerer Zinssatz von 1,75% (bisher 2%) zur Anwendung.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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