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FMA verlängert das befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen Bank International AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe“

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat das bis 30. November 2010 befristete Verbot für ungedeckte Leerverkäufe am Kassamarkt in Aktien der „Erste Group Bank AG“, „Raiffeisen Bank International AG“, „UNIQA Versicherungen AG“ und „VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe“ per Verordnung bis einschließlich 31. Mai 2011 verlängert. Diese Maßnahme stützt sich auf § 48d Abs. 12 Börsegesetz. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die „Market Maker“ oder „Specialists“ im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516