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FMA senkt den höchsten zulässigen garantierten Mindestzinssatz in der Lebensversicherung

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Mit Veröffentlichung der Novelle der FMA-Höchstzinssatzverordnung im Bundesgesetzblatt  (BGBl. II Nr. 354/2012) wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung von bisher 2% auf 1,75% gesenkt. Damit wird dem seit Jahren anhaltenden Trend fallender Kapitalmarktzinsen Rechnung getragen. Der neue Höchstzinssatz ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 20. Dezember 2012 abgeschlossen werden, oder deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2013 liegt.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0676)/882 49 516

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