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FMA stellt tatsachenwidrige und verzerrte Darstellungen im Rahmen der VVO-Pressekonferenz richtig

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Zu den von wesentlichen Vertretern der österreichischen Versicherungswirtschaft im Rahmen einer Pressekonferenz des Versicherungsverbandes Österreichs (VVO) aufgestellten tatsachenwidrigen und völlig verzerrten Darstellung der geplanten Gewinnbeteiligungsverordnung für Krankenversicherungen stellt die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA richtig:

  • Wie bereits der Name „Gewinnbeteiligungsverordnung“ aussagt, bleibt dabei der bestehende intergenerative Lastenausgleich in der Krankenversicherung  unberührt, es handelt sich vielmehr um eine faire, transparente und nachvollziehbare Aufteilung des vertraglich zugesicherten Gewinnanteils aus der Krankenversicherung zwischen Aktionären und Versicherungskunden. Aus einer fairen, transparenten und nachvollziehbaren Gewinnbeteiligung kann  ein Versicherungsunternehmen niemals eine Prämienerhöhung ableiten, außer es hat bisher rechtswidrig auf den Kunden vertraglich zustehende Gewinnanteile zugegriffen.
  • Entgegen der Behauptung der Versicherungsmanager normiert das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als vorrangige Zielnorm der FMA den Schutz der Konsumenten, und zwar im Sinne des Schutzes der Gemeinschaft aller Versicherungsnehmer.
  • Grundsätzlich ist festzustellen, dass die FMA nur dann Verordnungen erlässt, wenn sie dazu gesetzlich verpflichtet ist, oder sie im Zuge ihrer Aufsichtstätigkeit gravierende Missstände festgestellt hat.
  • Selbstverständlich wird die FMA vor Erlassung der Verordnung im Zuge des Begutachtungsverfahrens der Versicherungswirtschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf geben.

Im Übrigen stellt die FMA klar, dass die Kosten ihrer Aufsichtstätigkeit wie im Gesetz vorgeschrieben, verursachergerecht auf die Beaufsichtigten umgeschlagen werden. Die Versicherungswirtschaft trägt also – entgegen deren Behauptung – keinen einzigen Cent zur Bankenaufsicht bei. Weiters hat die Versicherungswirtschaft nicht wie von ihr in der Pressekonferenz behauptet im Jahr 2005 € 5,3 Mio. für die Aufsichtstätigkeit der FMA geleistet, sondern exakt € 4,032 Mio. Die Zahl für 2006 steht noch nicht fest, da der Geschäftsabschluss der FMA zu diesem Jahr noch nicht erstellt ist.

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