Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 37 Abs. 3 Z 5 InvFG, BGBl Nr. 532/1993, idgF, der weitere Vertrieb der Kapitalanlagefondsanteile an nachstehendem ausländischen Fonds in Österreich per 30.11.2009 untersagt wurde:
World Investment Opportunities Funds
Die Verpflichtungen aus dem öffentlichen Vertrieb, die sich aus dem InvFG ergeben, enden frühestens drei Monate nach der Veröffentlichung der Untersagung des Vertriebs.
Rückfragehinweis für Journalisten:
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516