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FMA veröffentlicht „Rundschreiben zu Fragen des Prospektrechts“

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Die FMA hat heute ein „Rundschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde zu Fragen des Prospektrechts“ veröffentlicht. In diesem legt die Behörde auf Basis ihrer Aufsichts- sowie Vollzugspraxis ihre Rechtsansicht und -auslegung zu den einschlägigen Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes (KMG), des Börsegesetzes (BörseG) sowie der EU-Verordnung 809/2004/EG dar. Das Rundschreiben umfasst dabei alle wesentliche Bereiche des Prospektrechts: beginnend von der Frage, wann nach Ansicht der FMA ein öffentliches Angebot vorliegt, über Ausnahmebestimmungen von der Prospektpflicht, die Verpflichtung Nachträge zu erstellen, die Darstellung der Risikofaktoren, Einschränkungen von werbemäßigen Formulierungen bis hin zu abwicklungstechnischen Fragen und Erläuterungen zur Notifikation im EWR-Raum. Adressaten des Rundschreibens sind insbesondere Emittenten, die ein öffentliches Angebot von Wertpapieren stellen oder eine Zulassung von Wertpapieren an einem geregelten Markt beantragen wollen bzw. ein sonstig interessiertes Publikum.

Dieses Rundschreiben ersetzt das bisher gültige diesbezügliche Rundschreiben der FMA vom 29. März 2007.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516