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FMA veröffentlicht „Bandbreiten für marktübliche Entgelte“ von Wertpapierunternehmen auf ihrer Website

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gemäß § 75 Abs. 8 WAG 2007 die Bandbreiten für marktübliche Entgelte von Wertpapierfirmen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Zu erheben sind diese Daten laut Gesetz von der gesetzlichen Interessenvertretung der Finanzdienstleister, dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Dieser hat nun erstmals die Daten zu „Entgelten der Wertpapierunternehmen“, „Entgelten der Emittenten“ sowie „Gebühren der Depotbank“ ermittelt und der FMA zur Verfügung gestellt, die sie auf der Website veröffentlicht hat. Interessierte finden diese von nun an regelmäßig adaptiert auf der Website der FMA.

Die Darstellung der Bandbreiten für marktübliche Entgelte soll eine Orientierungshilfe für Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen bieten, stellt jedoch keine bindende Empfehlung dar – den Marktteilnehmern bleibt die Entscheidung offen, außerhalb der veröffentlichten Bandbreiten zu verrechnen. Für die Unternehmen besteht jedoch zusätzlich die Pflicht, Kunden auf diese von der FMA veröffentlichten Bandbreiten für marktübliche Entgelte hinzuweisen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-5106
+43/(0)676/882 49 516

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