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FMA veröffentlicht Ergebnisse der Erhebung 2014 der marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken

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Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat heute die Ergebnisse der Erhebung 2014 der marktüblichen Entgelte und Gebühren von Wertpapierunternehmen, Emittenten sowie Depotbanken gemäß § 75 Abs. 8 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) auf ihrer Website veröffentlicht. Erhoben wurden die Daten wie gesetzlich vorgeschrieben von der Interessenvertretung der Finanzdienstleister, dem Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

Die Erhebung hat unter anderem Entgelte innerhalb folgender Bandbreiten als marktüblich festgestellt:

  • Wertpapierunternehmen verrechnen üblicherweise als Beratungshonorar € 150 bis € 250 pro Stunde oder 0,5% bis 1 % des veranlagten Vermögens per anno. Erfolgsabhängige Vergütungen per anno liegen bei 10% bis 20% des Erfolgs in einem bestimmten Zeitraum. Produktabhängige Vermittlungsgebühren werden in der Regel nicht verlangt, ansonsten liegen sie zwischen 2,6% bis 5,25% der veranlagten Summe, aber alternativ zum Ausgabeaufschlag.
  • Emittenten von Finanzprodukten mit hohem Risiko verrechnen üblicherweise einen Ausgabeaufschlag zwischen 2% und 5,25% des gekauften Volumens; bei Finanzprodukten mit mittlerem Risiko einen Ausgabeaufschlag zwischen 1,5% und 5%; bei Produkten mit niedrigem Risiko liegt er zwischen 1% und 3%.
  • Depotbanken verrechnen Depotgebühren von 0,1% bis 0,5% des veranlagten Vermögens per anno; Spesen und Transaktionsgebühren liegen zwischen 0,2% und 0,8% der Transaktionshöhe.

Die von der FMA veröffentlichten Bandbreiten der Entgelte sollen Kunden bei der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen als Orientierungshilfe dienen. Anbieter müssen ihre Kunden auf die Veröffentlichung der FMA hinweisen, können jedoch auch davon abweichende Entgelte verrechnen.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006
+43/(0)676/882 49 516

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