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FMA veröffentlicht Mindeststandards für die Information von Mitarbeitervorsorgekassen an Anwartschaftsberechtigte.

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Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit heutigem Tag „Mindeststandards für die Information von Mitarbeitervorsorgekassen an Anwartschaftsberechtigte“ veröffentlicht. „Nach unseren Informations-Mindeststandards für Pensionskassen, Lebensversicherungen sowie die betriebliche Kollektivversicherung ist dies ein weiterer Baustein der Transparenz-Offensive der FMA“, so FMA-Vorstand Dr. Heinrich Traumüller.

Die FMA-Mindeststandards präzisieren und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften über die jährlichen Informationspflichten insbesondere in folgenden Punkten:

  • Die Anwartschaftsberechtigen sind nicht nur über die vom Arbeitgeber geleisteten laufenden Beiträge, sondern auch über die im vergangenen Geschäftsjahr zugeflossenen Altabfertigungsanwartschaften zu informieren. Auf diese Weise kann der Anwartschaftsberechtigte überprüfen, ob der an die Mitarbeitervorsorgekasse überwiesene Betrag mit jener Vereinbarung übereinstimmt, die er im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat.
  • Die Darstellung der vom Anwartschaftsberechtigten zu tragenden Kosten hat in Hinkunft detaillierter zu erfolgen, da Barauslagen, Verwaltungskosten und Vermögensverwaltungs-kosten getrennt anzuführen sind.
  • Um dem Anwartschaftsberechtigten einen Einblick in die Modalitäten der Veranlagung seiner Abfertigungsanwartschaft zu gewähren, sind nunmehr in der Kontoinformation neben den allgemeinen Grundzügen der Veranlagungspolitik und zusätzlich zu einer verbalen Erläuterung des Risikopotentials der Veranlagung, auch die Veranlagungsschwerpunkte anzugeben.
  • Im Falle einer anspruchsbegründenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat die Mitarbeitervorsorgekasse den Anwartschaftsberechtigen über dessen Verfügungsmöglichkeiten, die verwaltungstechnische Abwicklung sowie die Folgen, die eintreten, wenn keine Verfügung getroffen wird, aufzuklären.

„Die FMA-Mindeststandards für die Information von Mitarbeitervorsorgekassen an Anwartschaftsberechtigte stellen damit sicher, dass die inzwischen mehr als 1,7 Millionen Anwartschaftsberechtigen der neun Mitarbeitervorsorgekassen regelmäßig standardisierte, einfache und klar verständliche Informationen über ihre Ansprüche im System der `Abfertigung neu‘ erhalten. Das erhöht sowohl die Transparenz als auch die Vergleichbarkeit“, fasst FMA-Vorstand Dr. Traumüller zusammen.