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FMA-Vorstand begrüßt den Vorstoß von EU-Kommissar Michel Barnier zu einer EWR-weiten Mindestharmonisierung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor

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Der Vorstand der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA, Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil, begrüßt den Vorstoß von EU-Kommissar Michel Barnier zu einer EWR-weiten  Mindestharmonisierung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor. „Die national festgelegten Sanktionsmöglichkeiten und Bußgelder für die Nicht-Einhaltung von EU-Finanzmarktvorschriften sind so unterschiedlich, dass es hier Anreize zu Aufsichts-/Sanktionsarbitrage gibt,“ so der FMA-Vorstand: „Das Ausweichen einzelner  Marktteilnehmer in Länder mit schwachen Sanktionen oder geringer Sanktionswahrscheinlichkeit stellt nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung im EWR dar, es erschwert auch zusätzlich eine effiziente und effektive internationale Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.“ Der Vorstoß von Kommissar Barnier, auch das Sanktionsregime einer Mindestharmonisierung zu unterwerfen, bestätige und unterstütze auch die langjährige Forderung der FMA, Österreichs nationale Vorschriften auf internationales Niveau anzuheben. Insbesondere begrüßen Ettl und Pribil die Vorschläge, Sanktionen wegen missbräuchlichem Marktverhaltens einer Veröffentlichungspflicht zu unterwerfen, neben der natürlichen auch die juristische Person sanktionieren zu können sowie eine einheitliche und klare Zuordnung zu zivilrechtlichen, verwaltungsstrafrechtlichen sowie strafrechtlichen Sanktionen zu treffen.

Erhebungen der drei EU-Ausschüsse der Aufsichtsbehörden (CEBS – Bankenaufsicht, CEIOPS – Aufsicht über Versicherungen und betriebliche Altersvorsorge; CESR – Wertpapieraufsicht ) hatten ergeben, dass die derzeitigen Sanktionsbefugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen EU-Finanzmarktrecht hinsichtlich Zuständigkeit der Verfolgung, Höhe und Art der Strafandrohung sowie tatsächlicher Ausschöpfung des Strafrahmens weit auseinander gehen. „Ein zumindest in den Grundzügen harmonisiertes, angemessen abschreckendes und effektives Sanktionierungssystem ist ein wichtige Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des gemeinsamen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen“, so die FMA-Vorstände Mag. Helmut Ettl und Dr. Kurt Pribil.

Rückfragehinweis für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
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