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EU-Pass für Verwaltungsgesellschaften

OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Alternative Investmentfonds Manager (AIFM) können im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs oder über eine Zweigniederlassung Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat erbringen. Die Berechtigung zur grenzüberschreitenden Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen in Mitgliedstaaten entsteht nach Durchführung eines Notifikationsverfahrens seitens der FMA und wir auch „Europäischer Pass“ genannt. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach erfolgter Notifikation auch einzelne Fondsprodukte grenzüberschreitend zu vertreiben.