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Europäische Langfristige Investmentfonds (ELTIF)

Mitte 2013 wurde ein Rechtsrahmen zur Schaffung einheitlicher Bestimmungen für langfristige Investmentfonds vorgestellt – der Vorschlag für eine Verordnung zu europäischen langfristigen Investmentfonds (European Long-term Investment Funds – ELTIF).

Das Ziel der Verordnung ist es, im Einklang mit dem Unionsziel eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums Kapital zu beschaffen und langfristigen europäischen Investitionen in der Realwirtschaft zuzuführen. Sowohl der ELTIF-Manager als auch der ELTIF müssen von der jeweiligen Aufsichtsbehörde bewilligt werden.

ELTIF müssen mindestens 70 % ihres Kapitals in genau festgelegte Kategorien zulässiger Anlagevermögenswerte investieren.

ELTIF können sich sowohl an professionelle Anleger wie auch an Kleinanleger richten.

ELTIF-Manager müssen als Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM), der ELTIF selbst als Alternativer Investmentfonds (AIF) zugelassen werden.