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Europäischer Risikokapitalfonds (EuVECA)

Die FMA ist die zuständige Behörde für die Registrierung von Verwaltern Europäischer Risikokapitalfonds (EuVECA ). Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 (EuVECA-Verordnung).

Mit dieser Verordnung sollen Wachstum und Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gestärkt werden (sogenannte „qualifizierte Portfoliounternehmen“).

EuVECA-Manager müssen als Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM), der EuVECA selbst als Alternative Investmentfonds (AIF) zugelassen werden.